Auf Betriebsrenten ist der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig
Hauptredaktion [29.04.2008 - 12:35 Uhr]
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Verdoppelung des Krankenversicherungsbeitrags auf laufende Versorgungsbezüge nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sozialverband VdK prüft derzeit, wie weiter vorzugehen ist: http://www.vdk.de/de18418