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Hauptredaktion [20.01.2008 - 18:32 Uhr]
(bw) Ein Urteil des Bundesgerichtshofs spricht Vermietern das Recht zu, unter bestimmten Umständen die hinterlegte Kaution teilweise zurückzuhalten. So können zum Beispiel Nachforderungen von Betriebskosten abgesichert werden.
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