Prof. Dr. Jutta Limbach: Wer sich Meinungsfreude der Bürger verweigert, verkennt den Wert einer staatsbürgerlichen politischen Kultur
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die allseits anerkannte ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach sagte einmal: „Abgeordnete sind, so bestimmt es das Grundgesetz, Vertreter des ganzen Volkes. Insofern dürften den Möglichkeiten der Einbeziehung von Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Auseinandersetzung mit ihren Vorstellungen im politischen Entscheidungsprozess kaum Grenzen gesetzt sein.“
Vor diesem Hintergrund wurde sie Schirmherrin von www.abgeordnetenwatch.de. Dieses Portal hat sich zum Ziel gesetzt hat, mithilfe moderner Kommunikationswege die Demokratie zu stärken und zu beleben.
Für Limbach gilt: „Je transparenter die Arbeit von Politikern und Politikerinnen, desto leichter ist die Beteiligung des Einzelnen an der Diskussion und desto größer ist die Wirksamkeit der Impulse aus der Bevölkerung. Eine stabile Demokratie lebt von der Meinungsfreude ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Wer sich dem verweigert und hier Vorsicht walten lässt, verkennt den Wert einer staatsbürgerlichen politischen Kultur.
Selbstverständlich müsse jeder und jede Abgeordnete selbst darüber entscheiden können, welche Art der Kommunikation er oder sie bevorzugt. So kann schon der inzwischen geprägte Begriff der „E-Demokratie“ leicht befremdlich wirken.
Doch sollten wir uns gegenüber größtmöglicher Bürgernähe und neuen Möglichkeiten der Beteiligung an der politischen Willensbildung allgemein offen zeigen. Denn die Wachsamkeit des Einzelnen – das wissen wir nicht erst seit dem Scheitern der Weimarer Republik – ist ein Unterpfand von Demokratie und Freiheit.
Initiativen wie diese können die parlamentarischen Entscheidungsprozesse nur beleben. Sie machen Politiker empfänglicher für gesellschaftliche Probleme und Bedürfnisse und sorgen damit auch für einen Legitimitätsgewinn der Entscheidungen selbst.
Bei allem Respekt gegenüber der parlamentarischen Entscheidungshoheit gilt schließlich: alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Dies ist uneingeschränkt auch ein Ansatz der BürgerZeitung Mönchengladbach.
Einen Unterschied zwischen Bundestag, Landtage und Kommunalparlamente gibt es nicht!
Auch Mitglieder von Stadträten, Bezirksvertretungen und Ausschüssen sich „Abgeordnete“ im Sinne unserer Verfassung, also des Grundgesetzes. Danach „wirken die Parteien an der Willensbildung mit“ und sind nicht bestimmend. Diese „Stellung“ scheint von vielen Parteien verdrängt und/oder bewußt ignoriert zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Aussage eines Giesenkirchener CDU-„Spitzenpolitikers“: „Ihr habt uns für fünf Jahre gewählt, also können wir machen, was wir wollen“, nicht nur bedenklich, sondern „bürgerverächtlich“.
Da viele Mönchengladbacher Kommunalwahlkandidaten von CDU und FWG sich den „elektronischen“ Fragen von Bürgern verweigern, sei eine Aussage von Frau Prof. Dr. Limbach noch einmal hervorgehoben:
„Wer sich … verweigert …, verkennt den Wert einer staatsbürgerlichen politischen Kultur“.
Foto: Herlinde Koebl