Aspekte des Wählens – Teil V: Die Wahlprogramme • Wirkliche Wahlhilfe, Selbstorientierung der Parteien oder „nur“ Grundlage für spätere Kooperationsverhandlungen? • Werden Bündnisvereinbarungen nach der Wahl öffentlich?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[20.05.2014] Wer versucht, Kommunalwahlprogramme der Parteien zu vergleichen, wird allein schon wegen des Zeitaufwandes kläglich scheitern. Das liegt nicht unbedingt an den „Programm-Machern“, die sich um die Inhalte bemüht haben.
Zu unterschiedlich sind die Strukturen, zu unterschiedlich das „Mitteilungsbedürfnis“ und zu unterschiedlich auch die übergeordneten Parteiziele.
Die Zeiten absoluter Mehrheiten gerade in den Kommunen sind vorbei. Die Parteien und ihre Kandidaten wollen gewinnen und später dann auch „mitregieren”. Bündnisse müssen geschmiedet werden.
Und schnell werden Wahlprogramme zu Wahlversprechen – oder besser: Versprechen, die vor der Wahl gegeben und nach der Wahl aus irgendwelchen Gründen „leider nicht eingehalten werden können“.
In manchen Wahlprogrammen findet man Beschreibungen – oder besser: in epischer Breite „ausgewalzte” Aufarbeitung der Vergangenheit, die jeder kennt, und Umschreibungen der Themen, die man zukünftig angehen möchte.
Wer „Handfestes“ erwartet, muss suchen, besonders in langen Texten … oder warten, bis sich ein Bündnis – so es denn ein solches geben sollte – gefunden hat und dessen Ziele bekannt gemacht werden.
Dann ist es aber zu spät, um sich auf Grund politischer Inhalte aus den Wahlprogrammen entscheiden zu können. Denn Wahltag ist der kommende Sonntag: 25.05.2014.
An „handfesten“, öffentlichen Aussagen werden Bündnispartner nicht herumkommen.
Nach der Kommunalwahl 2004 war das noch anders.
Damals hatte die CDU sich gegenüber der FDP durchgesetzt und verhindert, dass die Vereinbarungen des schwarz-gelben Bündnisses bekannt wurden. Nur sehr kurz war der damalige Kooperationsvertrag „öffentlich“ und dann wieder verschwunden.
In der Euphorie des gelungenen politischen Wechsels hatten die drei (!) Ampelpartner mögliche negative Auswirkungen dieses Vorganges ebensowenig bedacht, wie bei der „Personalunion“ des Vorsitzenden des Planungs- und Bauausschusses mit dem Aufsichtratsvorsitz bei der EWMG.
Wer sich der Mühe unterzielen möchte, einige der Kommunalwahlprogramme zu lesen, um die Inhalte in seine Wahlentscheidung mit einzubeziehen, kann sie hier über BZMG einsehen und/oder downloaden.
Da Länge oder Kürze eines Dokumentes nichts über dessen Qualität aussagt, sei Interessierten empfohlen, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und sich zu manchen Themen auch auf längere Beschreibungen einzulassen.
Dabei wird beispielsweise festzustellen sein, dass keine der vermeintlich maßgeblichen Parteien darauf verzichtet, den Masterplan als unabdingbar zu berücksichtigen einzuordnen, und das Beschlossene „… den Masterplan bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidungen … in Erwägung zu ziehen …“ gar nicht thematisiert:
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