Verfassungsgericht berät über Klage gegen Stichwahl-Abschaffung: „Mehr Demokratie“ gegen „Minderheiten-Bürgermeister“
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „Mehr Demokratie“ warnt vor der Wahl weiterer „Minderheiten-Bürgermeister“ durch das aktuelle Wahlrecht. Vor dem Verfassungsgerichtshof findet morgen eine mündliche Anhörung zu einer Klage von SPD und Grünen gegen die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen statt.
Laut Mehr Demokratie hatte die 2007 von CDU und FDP beschlossene Wahlreform schon binnen kurzer Zeit negative Folgen.
Der Verein erinnerte dabei an die Bürgermeisterwahl in Bad Honnef im vergangenen Oktober, bei der die SPD-Kandidatin Wally Feiden mit nur 37 Prozent der Stimmen gewählt worden war.
In Rösrath konnte der CDU-Kandidat Marcus Mombauer nur 44,4 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen, ging aber als Sieger aus dem Rennen hervor, weil die Stimmen seiner Gegner sich auf Bewerber von SPD, Grünen und Linken aufteilten.
„Die Abschaffung der Stichwahl hat auch zu einem Kandidatensterben im Vorfeld der Wahlen geführt“, erläuterte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Aus strategischen Gründen verzichteten kleine Parteien oft auf das Aufstellen eigener Bewerber.
„Infolgedessen haben die Wähler weniger Auswahl und bleiben deswegen zum Teil am Wahltag gleich zu hause“, kritisierte Slonka. Er verwies auf die Oberbürgermeisterwahl in Düsseldorf im August vergangenen Jahres, bei der Grüne und FDP keine eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt hatten. Die Wahlbeteiligung lag dort bei nur 38,5 Prozent.
Mehr Demokratie fordert die Einführung eines „Zustimmungswahl“ genannten Wahlverfahrens. Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Dabei können alle Kandidaten angekreuzt werden, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen.
„Hierdurch würde die strukturelle Benachteiligung von Kandidaten kleiner Parteien abgeschafft“, erklärte Slonka. Eine Stichwahl sei dann nicht mehr notwendig, das Wahlergebnis drücke die politische Haltung der Wähler aber trotzdem genauer aus als alle anderen Wahlverfahren.
Die Zustimmungswahl wird bei der Wahl des UNO- Generalsekretärs bereits erfolgreich angewandt.