Sechs Richtige bei Kommunalwahlen Kandidaten-Direktwahl bei Urnengängen am 7. Juni
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In sechs Bundesländern ist die Kommunalwahl am Sonntag mehr als ein Kreuz. In Baden- Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Wähler mehrere Stimmen, mit denen sie Kandidatinnen und Kandidaten direkt auswählen können. Damit haben die Bürger die Möglichkeit, die von den Parteien vorgegebene Listenreihenfolge der Mandatsbewerber noch einmal zu ändern. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert ein solches Wahlrecht auch für Nordrhein-Westfalen.
Das „Kumulieren und Panaschieren“ genannte Wahlsystem führt zu teilweise gravierenden Änderungen der Kandidatenlisten.
So verbesserte sich die CDU-Gesundheitsexpertin Doris Jentsch (CDU) bei der letzten hessischen Kommunalwahl in Wiesbaden um 26 Plätze auf Position vier.
In Frankfurt gelang dem SPD-Politiker Michael Paris durch seinen Einsatz für mehr Kinderspielplätze sogar ein Sprung um 39 Plätze nach vorn.
Beide Politiker wären ohne die Hilfe der Wähler nicht in die Räte eingezogen. In 13 Bundesländern können die Bürger so direkten Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Gemeinderäte nehmen.
Umfragen belegen die Beliebtheit dieses Wahlsystems. So äußerten vor der letzten bayerischen Kommunalwahl 89 Prozent der Befragten, dass sie das Kumulieren und Panaschieren bei Wahlen gerne nutzen.
In einer im Auftrag von Mehr Demokratie vor zwei Jahren durchgeführten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS EMNID befürworteten 73 Prozent der NRW-Bürger die Einführung dieses Wahlrechts auch in NRW. Bei der Kommunalwahl am 30. August werden die Wähler aber weiterhin mit nur einer Stimme vorlieb nehmen müssen.
Denn im vergangenen Jahr hatte der Landtag gegen die Stimmen der Grünen eine von 72.830 Bürgern unterstützte Volksinitiative für „Mehr Demokratie beim Wählen“ in NRW abgelehnt.
Dabei mehren sich die Stimmen für ein demokratischeres Wahlrecht nicht nur auf kommunaler Ebene. Bundespräsidenten Horst Köhler hatte sich vor kurzem ebenso für eine Reform des Bundestagswahlrechts ausgesprochen wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).
In das gleiche Horn stieß in einem heute veröffentlichten ddp-Interview Reinhard Bütikofer, Spitzenkandidat der Grünen zur Europawahl: „Warum muss der Wähler akzeptieren, dass die Partei Bütikofer auf Platz zwei setzt, wenn er meint, dass vielleicht die Nummer acht viel besser ist?“, so der ehemalige Grünen-Chef.
„Ein demokratischeres Wahlrecht könnte auch helfen, die Kandidaten der Parteien zur Europawahl bekannter zu machen“, meint Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Laut Umfragen liegt der Bekanntheitsgrad der meisten Spitzenkandidaten im einstelligen Prozentbereich.