Mehr Demokratie NRW zu den heutigen Urteilen: Legal ist noch lange nicht richtig
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit der Bürgermeisterwahl in NRW bleibt die Initiative „Mehr Demokratie hinsichtlich des Verfahrens kritisch. „Legal ist noch lange nicht richtig, kommentierte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka die Entscheidung der Richter. Demokratiepolitisch sei die Wahl von Bürgermeistern ohne eindeutige Mehrheit falsch.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletzt die Wahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats. Der Gesetzgeber verfüge bei der Ausgestaltung der Wahlen über einen weiten Gestaltungsspielraum. Die 2007 vom Landtag beschlossene Neuregelung trage dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung.
Der Landtag hatte vor zwei Jahren mit den Stimmen von CDU und FDP die Stichwahl zum Amt des Stadtoberhaupts abgeschafft.
War früher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für einen Wahlsieg erforderlich, reicht es jetzt, mehr Stimmen zu haben als jeder einzelne andere Konkurrent. Es können damit auch Bewerber Bürgermeister werden, die nur 30 oder 40 Prozent aller Wähler hinter sich haben.
In Bad Honnef war die SPD-Kandidatin Wally Feiden im vergangenen Jahr so mit nur 37 Prozent der Stimmen gewählt worden. In Rösrath wurde der CDU-Kandidat Marcus Mombauer mit nur 44,4 Prozent der abgegebenen Stimmen zum Bürgermeister gewählt.
Mehr Demokratie fordert die Einführung eines „Zustimmungswahl“ genannten Wahlverfahrens.
Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Dabei können alle Kandidaten angekreuzt werden, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen.
„ Dieses Wahlverfahren bietet bei weniger Aufwand mehr Demokratie“, erklärte Slonka. Die strukturelle Benachteiligung der Bewerber kleiner Parteien durch das aktuelle Wahlsystem werde aufgehoben. Zudem sei der von der Landesregierung wegen der beim Stichwahlverfahren niedrigeren Wahlbeteiligung kritisch gesehene zweite Wahlgang nicht mehr notwendig.