Kommunalwahltermin 2009: Mehr Demokratie kritisiert taktische Spielchen der Landesregierung
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster verhandelt am Mittwoch eine Klage von SPD und Grünen gegen das Vorziehen der Kommunalwahl auf den Termin der Europawahl am 7. Juni. Die Initiative „Mehr Demokratie“ teilt die Kritik der Kläger.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im vergangenen Jahr mit den Stimmen von CDU und FDP eine Gesetzesänderung beschlossen, die das Zusammenlegen von Europa- und Kommunalwahl ermöglicht. Traditionell fanden Kommunalwahlen in NRW bisher immer im Herbst statt.
Die Landesregierung hatte die dauerhafte Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahlen damit begründet, dass die Wählerinnen und Wähler hierdurch in Zukunft nicht zweimal innerhalb weniger Monate zur Wahlurne gerufen würden. Davon verspricht sie sich eine höhere Wahlbeteiligung.
Für gewöhnlich liegt die Beteiligung an Europawahlen in Deutschland unter der bei anderen Wahlen. In Nordrhein-Westfalen lag die Beteiligung an der Europawahl 2004 bei 41,1 Prozent. Bei der letzten Bundestagswahl gaben in NRW hingegen 75,5 Prozent der Wähler ihre Stimme ab. Die Wahlbeteiligung bei der letzten Kommunalwahl am 26. September 2004 betrug 54,4 Prozent.
SPD und Grüne halten das Vorziehen der Kommunalwahl für verfassungswidrig. Die jetzigen Bürgermeister und Räte seien bis Ende Oktober gewählt. Im Juni neu gewählte Bürgermeister und Räte müssten deshalb fünf Monate bis zum Amtsantritt warten. Dies sei eine unzulässige Dehnung. 20 Wochen lang könnten dann alte Räte und Bürgermeister noch Entscheidungen gegen ihre gewählten Nachfolger treffen.
„Mit Wahlterminen spielt man keine taktischen Spielchen“, kritisierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, das Handeln der Regierungsfraktionen. Grundsätzlich begrüße auch Mehr Demokratie die Zusammenlegung von Wahlen, solche Entscheidungen sollten aber frühzeitig und im Konsens aller demokratischen Parteien getroffen werden. Kritiker werfen CDU und FDP vor, die Entscheidung für den Wahltermin im Juni deshalb gefällt zu haben, weil sich die beiden Parteien hierdurch bessere Chancen auf gute Ergebnisse ausrechneten.
Die Verfassungsrichter werden am 18. Februar über die Klage entscheiden. Beobachter rechnen damit, dass das Gericht den Argumenten von SPD und Grünen folgt und der Klage stattgibt. Dann müsste ein neuer Termin für die Kommunalwahl gefunden werden.