Wer die Wahl hat …
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Acht Direktkandidaten treten im Wahlkreis 109 „Mönchengladbach“ zur Bundestagswahl an, nur sechs von ihnen sind persönlich in Erscheinung getreten.
22 Parteien stehen auf den über 50 cm langen Wahlzetteln, die über Briefwahl oder am Wahltag über die Urnen in die Auszählung am 22.09.2013 ab 18:00 Uhr gelangen.
Auch wenn Angela Merkel (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) momentan im Rampenlicht stehen und dadurch der Eindruck entsteht, die Wähler könnten sie „direkt“ wählen, haben nur DIE Wähler die Möglichkeit, ihnen ihr Kreuzchen zu geben, die in deren Wahlkreisen wohnen.
Auch auf die sich mit Gewissheit bildenden Koalitionen hat der Wähler keinen Einfluss. Das machen die Parteien unter sich aus, die glauben, im Bundestag eine dauerhafte Mehrheit zu haben.
In gleicher Weise kann der Wähler nur hoffen, dass die teilweise vollmundigen Versprechungen der Parteien – man nennt so etwas auch „Wahlgeschenke“ – auch umgesetzt werden.
Selbst das ist nämlich keineswegs sicher, weil solche Versprechungen nicht selten dem haushalterischen „Rotstift“ zum Opfer fallen und/oder in den Koalitionsverhandlungen auf nimmer Wiedersehen untergehen.
Bleibt für den Wähler lediglich als einzige wirklich unmittelbare Einflussnahme durch die „Erststimme“ die Wahl des Direktkandidaten, womit dem Ge-wählten (nicht Er-wählten!, wie Sigmar Gabriel beim SPD-Bürgerfrühstück am 24.08.2013 auf dem Alten Markt deutlich machte) ein gut bezahlter Arbeitsplatz in Berlin winkt.
Dass ein solcher Arbeitsplatz gut bezahlt ist, bestätigte Angela Merkel im so genannten Fernseh-„Duell“ mit Peer Steinbrück.
Einen solchen Arbeitsplatz kann ein Direktkandidat auch dann „erhaschen“, wenn er nicht gewählt wird. Dazu bedarf es „nur“ eines vorderen (= sicheren) Listenplatzes der Reserveliste seiner Partei im jeweiligen Bundesland. Ob dieser Listenplatz wirklich „zieht“, entscheidet wiederum die „Zweitstimme“.
Die Chance auf einen Sitz im Bundestag und somit ein sicherer, gut bezahlter Arbeitsplatz in Berlin, hängt also nicht nur von der Überzeugung der Wähler ab, die einem Kandidaten (= Direktkandidaten über die Erststimme) ihr Vertrauen aussprechen, sondern auch von der Überzeugung (Gunst?) der jeweiligen Partei, wem (= Kandidat über die Zweitstimme) sie einen „guten“ Listenplatz zugesteht.
Sollte der Wähler seine Erststimme nur einem Direktkandidaten geben, setzt er damit ein Zeichen gegen die Kandidaten, die vermeintlich sicher in den Bundestag einziehen könnten.
Das alles klingt kompliziert, ist aber wohl eher nicht schwierig zu verstehen.
Schwieriger hingegen ist es zugegebenermaßen für den Wähler, das Kreuz an der „politisch richtigen“ Stelle zu platzieren. Das ist einzig und allein seine ganz persönliche Entscheidung.
Was die Wenigsten wissen ist, dass der Stimmzettel auch dann gültig ist, wenn nur bei der Erststimme oder nur bei der Zweitstimme ein Kreuz gemacht wird.
Ungültig ist der Stimmzettel hingegen mit mehr als zwei Kreuzchen, oder mit irgendwelchen Zusatzbemerkungen. Einen ungültigen Stimmzettel abzugeben kann jedoch auch eine Entscheidung und eine Meinungsäußerung (und damit politisch) sein.
Wichtig ist in jedem Fall, dass vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wird!
Ob die fallende Tendenz bei der Wahlbeteiligung anhält, wird sich zeigen. Eine wiederum schlechte Wahlbeteiligung deutet nicht unbedingt auf „Politikverdrossenheit“ hin, vielmehr auf Politiker- und Parteienverdrossenheit.
Das können Redner, wie beispielsweise Wolfgang Bosbach (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) zwar heftig beklagen, ein Rezept dagegen haben auch sie nicht.
Ein gewichtiger Grund für diese Verdrossenheit liegt dabei nicht auf unbedingt Bundesebene.
Nicht selten sind Bürger auf Grund ihrer Erfahrungen in der eigenen Kommune (Gemeinde, Stadt, Kreis) und/oder im Land Nichtwähler und bleiben deshalb der Wahlurne verärgert oder desillusioniert fern.
Und hier liegt der Kern des „Übels“!
2.
Ypsilon schrieb am 7.09.2013 um 18:00 Uhr:
@ Rainer
Sie schreiben: „Eine Stimmenthaltung oder die Abgabe von ungültigen Stimmen haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen.“
Nicht ganz.
Man stelle sich vor, die vielen aus den verschiedensten Gründen Unzufriedenen und vor allem Politik(er)verdrossenen gehen zur Wahl und entwerten den Stimmzettel.
Wären das 5 – 10% müsste sich auch „die Politik“ ob sie wollte oder nicht, die Frage stellen warum das passierte.
Es wäre zumindest ein sichtbarer Ausdruck von Missfallen zu der gesamten Politik, die kaum noch Unterschiede bietet.
Die Herrschaften streichen ihre „Diäten“, die mitnichten so mager und krank sind, wie das Wort klingt, ein, gut dotierte Ministerposten werden verteilt und „die“ Politik/Parteien wenden sich nach anstrengendem, nervenden Wahlkampf wieder dem Alltagsgeschäft und der Volksverdummung zu, die Lobbyismus und lukrative Pöstchen in Gremien und der Industrie (z.B. Aufsichtposten) beinhaltet.
Ausnahmen mögen die Regel bestätigen.
Vielleicht ist für alle Frustrierten die „Partei der Nichtwähler“ eine Alternative, die sich für die Volksabstimmung stark macht, die die allermeisten „unsere“ Politiker ablehnen.
http://www.parteidernichtwaehler.de/
1.
Rainer schrieb am 5.09.2013 um 23:22 Uhr:
Zitat: „… auch dann gültig ist, wenn nur bei der Erststimme oder nur bei der Zweitstimme ein Kreuz gemacht wird.“
Genau deshalb werden am Wahlabend beide Stimmen getrennt ausgezählt und dokumentiert.
Über die Bedeutung der beiden Stimmen wird in diesen Tagen viel erzählt – oft genug gibt es falsche Informationen.
Fakt ist, dass wir eine personalisierte Verhältniswahl haben. Die Zahl der Sitze im Bundestag wird auf die Parteien gemäß deren Anteil an den Zweitstimmen verteilt – wenn sie mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen bekommen haben.
Zitat: „Ungültig ist der Stimmzettel hingegen mit mehr als zwei Kreuzchen …“
Es steht nirgendwo, dass wir Kreuze machen müssen. Als gültig gelten Stimmabgaben, bei denen ein Wahlvorschlag durch ein Kreuz, Haken oder Strich in dem dafür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel eindeutig als gewählt gekennzeichnet worden ist.
Doch auch darüber hinaus ist einiges erlaubt auf dem Wahlzettel, solange die Wahlabsicht des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist.
Gültig sind sogar Stimmen, bei denen alle Wahlvorschläge bis auf einen ausgestrichen werden.
Wie geben sie sicher eine ungültige Stimme ab?
– geben sie mehr Stimmen ab, als erlaubt sind, also mehrere Parteien bzw. mehrere Wahlkreiskandidaten ankreuzen
– alle Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel quer durchstreichen oder auf dem Stimmzettel den Vermerk „ungültiger Stimmzettel“ schreiben
– ihren Namen und ihre Telefonnummer sauber und lesbar auf die Vorderseite des Stimmzettels notieren oder den Stimmzettel unterschreiben.
– die Rückseite des Stimmzettels ist bestens geeignet, um ausführlich die Beweggründe für ihre Stimmabgabe darzulegen.
Wie dem auch sei. Alle Wahlhelfer wollen die Auszählung schnell beenden und dann nach Hause.
Zum Schluss noch eine Anmerkung.
Das Wahlrecht beinhaltet auch das Recht, nicht zur Wahl zu gehen. Eine Stimmenthaltung oder die Abgabe von ungültigen Stimmen haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen.
Nur die gültigen Stimmen entscheiden über die Sitzverteilung. Und am stärksten schadet man der Partei, die man gewählt hätte, wäre man zur Wahl gegangen.
Für die Wahlhelfer ist der Tag zwar verplempert, aber ich kann auf jeden Fall empfehlen, das mal im Leben mitgemacht zu haben. Es erweitert den Horizont.