Direktwahl des Kanzlers? – Mönchengladbacher AfD-Kandidat Dr. Hermann Behrendt für mehr direkte Demokratie
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Wie hieße wohl der/die nächste BundeskanzlerIn, wenn das Volk entscheiden könnte?“, fragt AfD-Kandidat Dr. Hermann Behrendt.
„Laut Politbarometer würden 59 % der Deutschen Angela Merkel zur Bundeskanzlerin wählen. 32 % würden Frank Steinmeier ihre Stimme geben. Würden – können sie aber nicht“, stellt Behrendt fest.
Wählbar sind bei der Bundestagswahl im September nur Parlamentarier und Parteien. Und die werden erst nach der Wahl in Koalitionsverhandlungen entscheiden, wer die Regierung stellen wird.
Hermann Behrendt, der auf Platz 6 der Liste Alternative für Deutschland in NRW steht, hat die Diskussion über eine Direktwahl der Bundesregierung angestoßen:
„Die AfD setzt sich für mehr direkte Demokratie ein“, erklärte er. „Volksentscheide bei wichtigen Sachfragen fordern viele zu Recht. Aber warum entmündigt man das Wahlvolk bei der Frage nach der Zusammensetzung der Regierung?“
Behrendt verweist auf, dass die SPD nach 16 Bundestagswahlen fünfmal den Kanzler stellte, obwohl ihr Kandidat nur dreimal – 1972, 1998 und 2002 – in der Gunst der Wähler vorne lag.
Franz Josef Strauß erhielt 1980 mehr Stimmen als Helmut Schmidt, und 1976 schnitt Helmut Kohl besser ab als Helmut Schmidt. Trotzdem wurden sie damals nicht Kanzler – warum? Nun, weil sich die FDP anders entschied.
Dr. Hermann Behrendt macht sich keine Illusionen: „Der Weg zu mehr Demokratie auch bei der Wahl des Kanzlers ist noch lang. Aber wie wäre es, wenn wir in den Ländern schon mal anfangen würden? Die Hürden für eine Direktwahl der Ministerpräsidenten sind leichter zu bewältigen.“
Zwar sind Volksentscheide in vielen Bundesländern zumindest grundsätzlich vorgesehen.
In Nordrhein-Westfalen regelt das die Landesverfassung §§ 22-29, Art. 2, 68 und 69, sowie §§ 9-14 der Durchführungsverordnung VIVBVEG.
Doch die Hürden sind auch hier ziemlich hoch: Es beginnt mit einem Antrag auf Volksbegehren, hat er Erfolg, kommt es erst zum Volksbegehren an sich.
Bei einfachen Gesetzen ist ein Quorum von 15 % der Wahlberechtigten zu übertreffen, bei Verfassungänderungen bedarf es der Beteiligung von mindestens der Hälfte aller Wahlberechtigten als auch einer 2/3-Mehrheit bei der Abstimmung.
1.
M. Angenendt schrieb am 9.08.2013 um 00:14 Uhr:
Wie hieße wohl der/die nächste BundeskanzlerIn, wenn das Volk entscheiden könnte?
Auf jeden Fall weder Merkel noch Steinbrück!
Die aktuellen Umfragen kann man nicht ernst nehmen, denn zum Einen haben wir keine wirkliche (Aus)Wahl und zum anderen ist alles eine Sache der Fragestellung.