Sanierung Pahlkebad: Geht die Transparenz baden?
Huber, aktion Durchblick MG [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Bis die Rheydter Bürger wieder in ihrem Pahlke-Bad schwimmen können, gibt es noch einiges zu tun. Bevor jemand Hand an die Sanierung legen kann, muß erst einmal in einem aufwendigen Verfahren geklärt werden, wer das sein wird. Ein für den Laien kompliziertes Procedere:
Vergaberecht, Schwellenwerte von € 206.000,– oder € 412.000,– (bis 31.12.2009) für Auftragsvergaben, Richtlinien, EU-weite Ausschreibung, Ted. Wofür dies alles?
Ziel und Wunsch der EU: Öffnung des öffentlichen Auftragssektors = höherer Wettbewerb = Einsparungen für den Steuerzahler und Transparenz.
So steht es zumindest im Vergaberecht des Landes NRW.
Öffentliche Aufträge unterliegen dem Gemeinschaftsrecht sowie dem internationalen Recht. Gemäß dieser Rechtsvorschriften müssen öffentliche Aufträge mittels transparenter Verfahren vergeben werden.
Bei so viel Recht und Vorschriften schlagen die Wellen hoch und schwupps, geht die Transparenz baden oder besser gesagt: … unter!
Im konkreten Fall taucht dabei die Frage auf: Wer erhielt die Aufträge für:
- Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen nach Teil II HOAI, § 15 – (NVV-Ausschreibung hier als PDF)
- Haustechnische Planungsleistungen gemäß § 73 HOAI, Teil IX, Leistungen bei technischer Ausrüstung (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro und Badewasser) – (NVV-Ausschreibung hier als PDF)
- Tragwerksplanung – (NVV-Ausschreibung hier als PDF)
Auf Anfrage teilte man am 23.November 2009 seitens der NVV mit, dass man bedaure, aber bis zur Veröffentlichung der „Bekanntmachung über vergebene Aufträge“, Anfang Dezember 2009, könne man keine Auskünfte in der Sache erteilen. Weitere Informationen könne ich unter „ted.europa.eu“ finden.
Grund sei, dass bis dahin alle vergebenen Aufträge noch als „nichtig“ im juristischen Sinne gelten würden .
Dass es kein Unternehmen aus Mönchengladbach sei, und besonders nicht das eines Mönchengladbacher Kommunalpolitikers, könne man aber bereits sagen, falls meine Frage in diese Richtung ginge. Das ging sie in der Tat.
In den Bekanntmachungen über vergebene Aufträge vom 18.12.2009 (hier jeweils als PDF)
befinden sich unter den Punkten:
II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags:
Nichts!
V.3) Name und Anschrift des Wirschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
Nichts!
V.4) Angaben zum Auftragswert:
Nichts!
Gemäß der EU-Richtlinien sind „der Name und die Anschrift des ausgewählten Auftragnehmers in der Veröffentlichung grundsätzlich obligatorisch anzugeben“.
Auf Anfrage teilte mir die Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, C/3 – Konzeption und Anwendung des Vergaberechts III, Brüssel, mit:
… liegt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der auftragsbezogenen Veröffentlichungen bei der ausschreibenden Stelle; das Amt für Veröffentlichungen überprüft diese nicht für jede einzelne Veröffentlichung im Detail.
Eine Rüge unvollständiger oder fehlerhafter Veröffentlichungen (beziehungsweise die Anforderung fehlender Informationen) ist an den jeweiligen Auftraggeber selbst zu richten, beziehungsweise nach den Regeln der innerstaatlichen Vergabenachprüfungsverfahren an die in den Bekanntmachungen angegebene Vergabenachprüfungsstelle.“
(Hier der eMail-Verkehr als PDF)
Das bedeutet, dass im vorliegenden Fall die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der auftragsbezogenen Veröffentlichungen bei der NVV liegt und Rügen an die Vergabekammer Düsseldorf zu richten wären.
Wo sind sie also, die richtigen, vollständigen auftragsbezogenen Informationen bezüglich der Auftragsvergabe?
Soll hier (mal wieder?) Transparenz unterbunden werden, oder muss man davon ausgehen, dass die NVV mit diesem Vorgang sozusagen das „Seepferdchen“ absolvierte, also noch üben muß, bis sie „Frei“ und „Fahrten“ beherrscht?
Da die Veröffentlichung nicht die erhoffte Klarheit brachte, also erneute Anfrage bei der NVV. Um so größer das Erstaunen, als diesmal hieß, dass folgende Unternehmen (davon zwei aus Mönchengladbach) den Zuschlag erhielten:
Auf Nachfrage teilte die NVV übrigens mit, dass folgende Unternehmen den Zuschlag erhielten:
- Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen: Dr. Schrammen, Mönchengladbach
- Haustechnische Planungsleistungen und Leistungen bei technischer Ausrüstung (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro und Badewasser): Planungsgruppe VA, Hannover
- Tragwerksplanung: Offermanns, Mönchengladbach
Über die Auftragswerte war nichts zu erfahren.
Wir sind gespannt und werden den Fortgang der „Unternehmung Sanierung Pahlke-Bad“ mit Interesse und besonders kritischen Blicken weiter verfolgen, wer wirklich an diesem Projekt arbeitet.
Kontakt:
Hannelore Huber
Aktion Durchblick MG
2.
Bernhard Wilms schrieb am 24.01.2010 um 13:48 Uhr:
Kompliment an Frau Huber, dass sie so kritisch nachforscht.
Es ist nicht verwerflich, wenn Mönchengladbacher Firmen Aufträge auch aus Mönchengladbach bekommen, das könnte Arbeitsplätze sichern.
Verwerflich ist aber, dass sagt die NVV, es sei kein Mönchengladbacher Unternehmer unter den Auftragnehmern und dann sind es plötzlich sogar zwei.
Dass ausgerechnet der als Haus- und Hofarchitekt der NVV geltende Architekt Dr. Schrammen dazu gehört, mutet dann schon etwas eigenartig an, zumal er einer der Pusher der dann gescheiterten CDU-Idee eines Pahlkebad-Neubaues gewesen sein soll.
Natürlich alles uneigennützig und weil er nur das Beste will („für die Rheydter Bevölkerung“).
Genauso „uneigennützig“, wie er mit seinen Gestaltungsvorschlägen zum Rheydter Marktplatz die Wallbaumsche Idee „Olympiabrunnen“ zu unterstützen schien?
Sollte Dr. Schrammen vom Scheitern der „Olympiabrunnen-Initiative“ geahnt oder gewusst haben, würde sein Fernbleiben von der Veranstaltung, für die Helmut Wallbaum ihn stolz angekündigt hatte, eine ganz andere Einordnung erfahren, denn wer will schon gern erneut mit einem gescheiterten Vorhaben in Verbindung gebracht werden.
Doch das sind zunächst nur Randerscheinungen, wenn es um die konkrete NVV-Auftragsvergabe zum Pahlkebad geht.
Keine Randerscheinung ist die offensichtlich gewollte, mindestens aber „billigend inkauf genommene“ Intransparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Dieser kann die NVV nur entgegenwirken, wenn sie nicht nur die Leistungen eu-weit ausschreibt, vielleicht auch noch die „Gewinner“ bekannt gibt, sogar ihrer Verpflichtung nachkommt und die Auftragswerte zu nennt, sondern transparent darstellt, welche EU-Unternehmen (also deutsche und ausländische) am Wettbewerb beteiligt haben.
1.
Kritiker schrieb am 23.01.2010 um 20:29 Uhr:
Solange eine RP wie nachstehend über die NVV berichtet, kann sich ein Vorstandsvorsitzender nicht um Nebensächlichkeiten wie Vergaberecht kümmern:
>Die Verleihung der Goldenen Narrenpritsche an den NVV-Vorstandsvorsitzenden Friedhelm Kirchhartz im Rathaus Abtei war eine wahrhaft würdevolle Veranstaltung.<
Wohlgemerkt: Die Stadt ist zu 50% an der NVV beteiligt.
Was sagt unser Oberbürgermeister zu solch einem verfahrenen „Verfahren“?
Und die Politik? Die Gestaltungsmehrheit?
Scheinbar ist überall nur „Narrenzeit“.
Bis zum Gejammere am 9. Mai.