Nachtrag! – Oder: „Quod erat demonstrandum“

Hauptredaktion [ - Uhr]

„Herr XXXXX betritt gemeinsam mit Herrn YYYYYYY sowie ZZZZZZZZ den Sitzungsraum. Sie erklären sich damit einverstanden, ihre Anliegen und Stellungnahmen gemeinsam vorzutragen.“

… nachzulesen auf Seite 3 im

Auszug aus dem
Bericht
Über den Anhörungstermin zur Prüfung von Stellungnahmen
zu Bauleitplanverfahren gemäß §§ 3 (2) und 4a (3) BauGB am 27.04.2010
zu folgenden Bauleitplanentwürfen …

(ein Klick auf den Titel reicht)

Anwesend von der Kommission des Planungs- und Bauausschusses zur Prüfung von Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren:

RH Peter Vennen
RH Thomas Fegers
RH Bernd Püllen
RH Hans Wilhelm Reiners
RH Wilfried Schulz
sB Martin Selt

Soweit eine von möglicherweise weiteren Antworten auf die Frage, ob Bürger „gezwungen“ werden können, vor Publikum oder mit einzelnen Dritten vor der Anhörungskommission ihre Positionen vertreten zu müssen; sie lautet auch in der Praxis des Mönchengladbacher Anhörungskommission: NEIN!

Für die „Ungläubigen“, Politiker und Interessierte, denen das Baugesetzbuches (BauGB) nicht gerade präsent ist, hier die §§3 und 4a :

bau-gb-3bau-gb-4

Ein Kommentar zu “Nachtrag! – Oder: „Quod erat demonstrandum“”
  1. Gleiches Recht für alle?

    Davon muss man doch ausgehen können.

    Wie wird sich das also auf die Veranstaltung zu der geplanten Methangasanalage Wanlo auswirken?

    Werden auch diese Bürger gefragt, ob sie bereit sind, ihre Anliegen und Stellungnahmen gemeinsam vorzutragen?

    Was wird geschehen, wenn dem nicht so ist? Doch noch Einzelgespräche?

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