Neubau Zentralbibliothek: Bürgerbegehren für den Erhalt an der Blücherstraße vs. Ratsbürgerentscheid pro Neubau?
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Unterzeichnet von Hans-Detlev Speckmann und Wilfried Schulz erreichte die Redaktionen gestern eine Erklärung, in der beide ankündigten ein Bürgerbegehren gegen einen Bibliotheksneubau und für den Erhalt des Standortes an der Blücherstraße zu initiiteren.
Über 8.000 Unterschriften sind notwendig, um das Thema erneut auf die Tagesordnung des Rates zu bringen.
Akzeptiert der Rat das Ansinnen des Begehrens ist ein Neubau „vom Tisch“.
Akzeptiert die Ratsmehrheit das Ansinnen nicht, beginnen die Vorbereitungen zu einem Bürgerentscheid, der vom Verwaltungsaufwand her einer Kommunalwahl gleich kommt.
Das würde angesichts der im September 2013 bevorstehenden Bundestagswahl, der Europawahl und der vsl. Mitte 2014 anstehenden Kommunalwahl (mit oder ohne Wahl des Oberbürgermeisters) im Wahlamt zu einem „Super-Gau“ führen.
Eine ähnliche Situation hatte es 2009 gegeben, als die Giesenkirchener Bürgerinitiative GBI in einem Bürgerbegehren eindrucksvolle 15.000 Unterschriften gegen das Projekt „Giesenkirchen 2015“ von Frank Boss (CDU) sammelte, die FDP und CDU die Ratsmehrheit entzog, und damit das Ende der CDU/FDP-Kooperation einläutete.
Etwas anders und für die Gegner eines Bibliotheksneubaues vorteilhafter als 2009 für die GBI könnte sein, dass die Zentralbibliothek ein stadtweites Thema ist, während Boss und seine Unterstützer damals glaubten, es handele sich nur um eine Giesenkirchener Angelegenheit.
Der Ausgang ist bekannt. Unter anderem wegen „Giesenkirchen 2015“ verlor die CDU massiv an Stimmen und büßte im Rat zehn Sitze ein.
Der Rat könnte auch offensiv mit der leidigen Angelegenheit umgehen und einen Ratsbürgerentscheid beschließen.
Dann müssten die Bürger in einem, für das Wahlamt vom Aufwand her annähernd gleichen „Gang zur Urne“ darüber entscheiden, ob sie einen Neubau favorisieren oder nicht.
In beiden Fällen, „Bürgerentscheid“ oder „Ratsbürgerentscheid“ kann der Bürger (= Wähler) nur mit JA oder NEIN stimmen.
Dass ein Ratsbürgerentscheid keine „Utopie“ ist, zeigen Stimmen aus der SPD, die hinter vorgehaltener Hand hoffen, dass auf diesem Wege die Neubaupläne gekippt würden.
Offen wollte niemend dazu Stellung nehmen, zumal in der namentlichen Abstimmung im Rat für den Auftrag an die Verwaltung, einen Neubau an der Hindenburgstraße voranzutreiben, der Fraktionszwang praktiziert werden musste.