Gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in der ARGE scheint gefährdet – Bundesagentur soll Ratsmitglieder als Mitglieder ablehnen
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Nach BZMG vorliegenden Informationen gibt es in der heute stattfindenden ARGE-Trägerversammlung großen Klärungsbedarf.
Laut gültigem Ratsbeschluß sollen auf der Stadtseite der Oberbürgermeister, der Sozialdezernent und vier weitere durch den Rat zu wählende stimmberechtigte Mitglieder in die Trägerversammlung entsendet werden.
Dies soll die Bundesagentur jedoch ablehnen mit dem Hinweis, seitens der Stadt Mönchengladbach sei nur die Verwaltung und nicht Politiker zulässig.
Interessant wäre eine solche Konstellation vor allem auch deshalb, da bei einer solchen Zusammensetzung die Mitwirkung von bisherigen Mitgliedern die einerseits ein Ratsmandat bekleiden, andererseits jedoch schon heute in geschäftlichen Beziehungen zur ARGE stehen, ausgeschlossen wäre.
Positiv ist allerdings der dadurch mögliche Ausschluss von Interessenkonflikten und die eventuell vorhandene Befangenheit von Mitgliedern der Trägerversammlung.
Jedoch, es drängt die Zeit, am 1. Januar soll das Vertragswerk offiziell umgesetzt werden.