Wechsel des Stromlieferanten mit Hindernissen?
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Tarife ändern sich. Jährlich überprüfen Bürger, ob sie mit ihrem Pkw noch bei dem günstigsten Anbieter versichert sind. Ein Wechsel ist jeweils zum Stichtag 1. November möglich. Damit sind meist jährliche Einsparungen in Zig-Euro-Höhe verbunden.
Dieselben Bürger interessieren sich aber meist nicht dafür, ob sie auch bei Strom oder Gas sparen können. Auch dort sind nicht selten mehrere 100 EURO einzusparen …
… wenn man sich nur darum kümmern würden.
Will man beispielsweise den Stromanbieter wechseln, kann man rasch und unkompliziert unter http://www.verivox.de/ den aktuellen Tarif mit Tarifen anderer Anbieter vergleichen und erhält auf „Klick“ sogar in EURO und CENT die möglichen Ersparnisse angezeigt.
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung gibt es beim Stromanbieter keinen Sticktag. Vielmehr ist ein Wechsel nur zum vereinbarten Vertragsende möglich. Hier gilt es also aufmerksam zu sein!
Meist versucht der aktuelle Stromlieferant vor Vertragsende, den bestehenden Vertrag beispielsweise für weitere zwei Jahre zu verlängern. Wenn man ohne Prüfung anderer Marktangebote dieser Vertragsverlängerung zustimmt, hat man keine unmittelbare Wechselchance.
Reagiert man auf das neue „Angebot“ nicht, wird der Versorger „nachfassen“ und um eine Vertragsverlängerung werben. Reagiert man auch dann nicht, läuft der Vertrag in aller Regel aus.
An dieser Stelle entsteht bei manch einem die Befürchtung, plötzlich ohne Stromversorgung zu sein.
Diese Befürchtung ist vollkommen unbegründet! Denn, der bisherige Stromlieferant ist verpflichtet, die Grundversorgung sicherzustellen.
Hier heißt es also: „cool bleiben“. Denn die Grundversorgung ist jederzeit mit Monatsfrist kündbar. Sie kostet zwar etwas mehr, jedoch rentiert sich das bei einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter sehr schnell.
Wie viel man sparen kann, zeigt dieses Beispiel aus http://www.verivox.de/:
(1) Zunächst ist es erforderlich die aktuellen Daten einzugeben, mit denen die alternativen Anbieter verglichen werden sollen. Die aktuellen Daten enthält die Jahresabrechnung.
(2) Hier werden die neuen Grundkonditionen ausgewählt.
(3) Anschließend erscheinen die Angebote der „neuen“ Anbieter (einschließlich der Ersparnisse). In diesen Ersparnissen sind die Boni schon eingerechnet.
(4) Hilfreich ist der unmittelbare Vergleich der ausgewählten „neuen“ Anbieter mit dem bisherigen
Dem Tarifvergleich sind sämtliche relevanten Aspekte zu entnehmen. Wer beispielsweise wissen möchten, woher der Strom kommt (Energiemix) kann dies deutlich erkennen. Wichtig sind an dieser Stelle auch die Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisfixierungen.
Interessieren Sie sich für das Angebot eines bestimmten Anbieters, erhalten Sie weitergehend Informationen sowie die Möglichkeit, Unterlagen anzufordern, den Vertrag online abzuschließen.
Komfortabel ist, dass der „neue“ Anbieter auch die Kündigung beim bisherigen Stromlieferanten übernimmt.
Dass der bisherige Stromlieferant nicht gerne die Kündigung bestätigt, ist nachvollziehbar. Gerne wird dabei auch einmal auf längere Kündigungsfristen o.ä. hingewiesen und diese Ablehnung dem „neuen“ Versorger mitgeteilt.
In der Folge muss man sich selbst um die „Bereinigung“ dieser Angelegenheit kümmern und dabei „Durchhaltevermögen“ beweisen, denn nicht immer sind die so genannten „Kundenservice-Abteilungen“ oder ‚Info-Lines“ so gut informiert, wie es der „Noch-Kunde“ es erwartet.
Zusammengefasst heißt das also:
- Niemand muss durch Kündigung eines Stromversorgungsvertrags befürchten, ohne Stromversorgung da zu stehen; die etwas teurere Grundversorgung ist gewährleistet
- Der Wechsel des Stromversorgers ist einfach und die Kündigung über nimmt der „neue“ Stromversorger; der Zähler muss nicht ausgetauscht werden
- Vielfach kann durch einen Wechsel viel Geld gespart werden
- Wer ökologische Aspekte der Stromerzeugung in seine Überlegungen einbeziehen möchte, erhält auch die entsprechenden Entscheidungshilfen
- Boni des „neuen“ Versorgers sind meist im Tarif und damit in der Einsparung eingerechnet und gelten meist jedoch nur für das 1. Vertragsjahr; danach kanns wieder teurer werden
- Vor Beginn der Kündigungsfrist des „neuen“ Vertrages (z.B. 3 Monate für einen 12-Monatsvertrag) erneut die Konditionen am Markt ermitteln und ggf. erneut wechseln
1.
flintstone schrieb am 12.10.2010 um 18:03 Uhr:
Wenn das so einfach ist, dann wechseln wir doch mal, liebe Wanloer. 😉