Viehof-Prozess: Verfahren gegen Steuerberater eingestellt
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Mit einer Überraschung begann der heutige Prozesstag in der Steuerstrafsache gegen die Brüder Viehof und andere. Zu diesen „anderen“ gehörte der Viehof-Steuerberater Dr. Richard Schulze zur Wiesch (Archiv-Foto).
Nach nichtöffentlicher Erörterung unter den Prozessbeteiligten verkündete der Vorsitzende Richter der 1. Kammer des Mönchengladbacher Landgerichts, Lothar Beckers, den Beschluss des Gerichts, das Verfahren gegen Schulz zur Wiesch vom Verfahren abzutrennen und nach § 153 a Abs 2 StPO einzustellen.
Beckers betonte, dass dies eine Möglichkeit sei, ein Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einem Urteilsspruch kommt und der vormals Angeklagte den Gerichtssaal als Unschuldiger verlässt; die Unschuldsvermutung gelte nach wie vor.
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft hatten dieser Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Betrages von 50.000 EURO an drei soziale Einrichtungen zugestimmt:
Zornröschen e.V. Mönchengladbach: 20.000 EURO
Evangelische Kirchengemeinde Rheydt, „Jugendkirche“, Mönchengladbach: 15.000 EURO
Aktion Friedendorf e.V., Dinslaken: 15.000 EURO
Diese Einrichtungen hatte Dr. Schulze zur Wiesch vorgeschlagen.