Verkehrslandeplatz: IHK gegen Steuererhöhung wegen Flughafen­übernahme • ‚Erst einmal vorhandene 231 HSP-Maßnahmen realisieren!“

Hauptredaktion [ - Uhr]

[02.07.2018] Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen den Vorschlag der Stadtverwaltung Mönchengladbach aus, die Gewerbe- und/oder Grundsteuerhebesätze ab dem 2021 zu erhöhen, sofern das Konzept zur Entwicklung des Flughafens nicht trägt.

Grund für den Beschlussvorschlag, über den der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung befinden muss, sind mögliche Verluste in Höhe von bis zu 2,7 Millionen Euro, für die die Stadt nach dem Rückkauf der Flughafenanteile ab 2021 aufkommen müsste.

Die IHK hat sich in ihrer Stellungnahme gegen diese konditionierte Steuererhöhung ausgesprochen, befürwortet aber den Rückkauf der Anteile am Flughafen.

„Das sichert und schafft Arbeitsplätze. Wir sind auch optimistisch, dass die EWMG ein tragfähiges Konzept erarbeiten wird“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.

Allerdings: „Schon die Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen Steuersätze ab dem Jahr 2021 zu erhöhen, kann potenzielle Investoren abschrecken. Das würde den Zweck des Kaufs konterkarieren.“

Die IHK sieht bei einer abermaligen Steuererhöhung langfristig Arbeitsplätze in Gefahr und befürchtet, dass weniger Beschäftigungsverhältnisse in Mönchengladbach entstehen, wenn Ansiedlungen ausbleiben.

In ihrer Stellungnahme verweist die IHK darauf, dass die Stadt Mönchengladbach als Stärkungspaktkommune bestimmte Kriterien erfüllen muss, um die Stärkungspaktgelder zu erhalten.

Aber auch jede andere bis zum Jahr 2021 betragssicher erreichbare Konsolidierungsmaßnahme wird laut Bezirksregierung akzeptiert.

„Es ist aus unserer Sicht fragwürdig, dass mit Blick auf die kommenden drei Jahre keine andere Konsolidierungsmaßnahme als eine mögliche Steuererhöhung entwickelt werden kann“, erklärt Steinmetz.

Er verweist auf weitere Sparpotenziale auf der Ausgabenseite.

Im Dezember hatte die IHK ein Gutachten des Mönchengladbacher Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Harald Schoelen (Hochschule Niederrhein) zur Lage des Mönchengladbacher Haushalts veröffentlicht.

In dem Gutachten heißt es: „Noch gibt es eine hinreichende Zahl an Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich von Abweichungen. Unter den 231 Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans sind 50 noch nicht beziffert, 19 Maßnahmen werden in der Fortschreibung nur mit Nullwerten angesetzt.“

Diese Maßnahmen sollten jetzt angegangen werden.

Aus Sicht der IHK hat die Mönchengladbacher Wirtschaft einen entscheidenden Beitrag zum bisherigen Gelingen des Haushaltsanierungsplans geleistet. Insbesondere mit der zweistufigen Erhöhung der Gewerbesteuer von 450 auf 490 Punkte haben die Betriebe einen hohen Preis dafür bezahlt, dass Mönchengladbach die Bedingungen des Stärkungspakts bislang eingehalten hat.

Mit einer weiteren Gewerbesteuererhöhung würde die Schallmauer von 500 Punkten wohl durchbrochen. Das wäre eine Hypothek im Standortwettbewerb.

„Die Unternehmer stehen zu ihrer Stadt und zum Wirtschaftsstandort Mönchengladbach. Deswegen haben sie es verdient, dass Politik und Verwaltung andere Kompensationsmaßnahmen für den Haushaltssanierungsplan zur Abfederung des Risikos möglicher Verluste aus dem Rückkauf der Flughafenanteile entwickeln als eine abermalige Steuererhöhung“, appelliert Steinmetz.

 

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