Umweltausschuss beschließt: Blaue Tonne soll kommen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Die blaue Tonne für die Sammlung des Altpapiers soll kommen: Der Umweltaus­schuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung für die Einführung der Papiertonne auf der Grundlage eines von der­Ã‚ GEM vorgestellten Konzeptes ausgesprochen und die notwendige Änderung der städtischen Abfallsatzung auf den Weg gebracht. Den endgültigen Beschluss soll der Rat in seiner nächsten Sitzung fassen.

„Blau ist schlau“ lautet der Tenor der GEM, bei der in den vergangenen Wochen bereits rund 8.000 Bestellungen für Papier-Rolltonnen eingegangen sind. In einem Schreiben, dass die GEM heute an alle Interessenten versandt hat, wird über das weitere Vorgehen informiert: Die bestellten Gefäße werden innerhalb der nächsten 14 Tage vor den jeweiligen Grundstücken angeliefert. Wie die GEM in dem Schreiben weiter mitteilt, kann die erste Entleerung der blauen Tonnen aus technischen Gründen erst ab dem 12. Juni erfolgen

An den bekannten und im Abfallkalender veröffentlichten Abfuhrterminen und -bezirken ändert sich nichts. In der Sitzung des Umweltausschusses wurde deutlich darauf hingewiesen, dass auch die bereits bestehen Sammelsysteme – Papiercontainer und Bündelsammlung – bei Einführung der Papiertonne erhalten bleiben.

Ziel der Einführung ist es, weiterhin möglichst große Altpapiermengen verwerten zu können, um damit den Gebührenhaushalt zu entlasten. Die GEM hat durch einen im Dezember 2004 geschlossenen langfristigen Papiervertrag in den Jahren 2005 insgesamt 730.000 Euro, 2006 insgesamt 840.000 Euro und 2007 bereits 900.000 Euro erlöst und dem Gebührenhaushalt der Stadt zu 100 Prozent zuführen können.

Die GEM weist darauf hin, dass sie auch weiterhin Bestellungen für die Papiertonne telefonisch unter 02161/ 49 10 43 und per E-Mail unter info@gem-mg.de entgegennimmt.

Ein Kommentar zu “Umweltausschuss beschließt: Blaue Tonne soll kommen”
  1. Die LiLO hat in der Abstimmung im Rat am 11.06.2008 der Beratungsvorlage VII/3481 zur blauen Tonne zugestimmt.

    Ungeachtet dessen gab es jedoch einige Fragen bzw. Anmerkungen zu dieser Vorlage.

    Am Beispiel dieser Vorlage lässt sich gut darstellen, wie durch Privatisierung der Stadtrat als gewähltes kommunalpolitisches Organ in seinen gestalterischen und kontrollierenden Möglichkeiten eingeschränkt bzw. ausgegrenzt wird.

    Der Anteil der Stadt an der GEM beträgt 50 %. Allein die Unklarheit darüber, wer nun genau der andere Partner der Anteile der RWE Umwelt West GmbH ist und ob die Beteiligung an der GEM wirksam übertragen wurde, macht deutlich, auf welches Spekulationsgebiet sich die Kommune bei Privatisierungen begibt.

    Die Stadt Mönchengladbach hat mit der GEM einen Entsorgungsvertrag abgeschlossen. Der ist bekannt. Die GEM hat mit einem Dritten in 2004 einen Papiervertrag abgeschlossen, dessen Laufzeit bis 2015 geht. Dieser Vertrag ist den Ratsmitgliedern insgesamt nicht bekannt. Nur einige kennen ihn, z. B. der Aufsichtsratsvorsitzende Rolf Besten.

    Das bedeutet, dass in einer Situation, wo der Stadt Mönchengladbach aufgrund der Schulden das Wasser bis zum Hals steht, den Ratsmitgliedern nicht bekannt ist, wie viel Gewinne der aus den Erlösen mit dem Papier der BürgerInnen der Stadt Mönchengladbach macht.

    Mensch braucht ja nur einmal die gesammelte Menge an Altpapier in 2007 mit dem derzeitigen Rohstoffpreis für Papier zu multiplizieren, um zu sehen, dass die ausgewiesenen Erlöse in 2007 in Höhe von 900.000 EUR nur ein Teil des Gewinnenes ist, den der Vertragspartner der GEM erzielt.

    In einer Zeit, da unserer Kämmerer immer wieder rentierliche Maßnahmen fordert, erklärt er im Hauptausschuss, dass an dieser Situation aufgrund der vertraglichen Bindungen nichts zu ändern ist. Von daher ist davon auszugehen, dass auch er den Vertrag kennt. Sonst könnte er diese Aussage ja nicht machen.

    Um das Ganze in eine Relation zu setzen. Bei den Einnahmen unter Punkt 21 – Leserausweis Bücherei – geht es durch weitere Belastung der BürgerInnen über Gebühren um 20.000 EUR pro Jahr.

    Bei den Papierpreisen geht es um Hunderttausende.

    Hier werden Geschäfte mit dem Eigentum der BürgerInnen auf Grundlage eines Vertrages der Stadt Mönchengladbach mit der GEM gemacht, ohne das der Rat der Stadt Mönchengladbach die Verträge kennt bzw. Einfluss nehmen kann.

    Damit wird natürlich das Wesen der Gemeinden entsprechend § 1 Gemeindeverfassung (Zitat: „Die Gemeinden fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bügerschaft gewählten“) ad absurdum geführt.

    Die LiLO fordert die Offenlegung des Papiervertrages und die juristische Prüfung, ob Kündigung bzw. Nachbesserungen möglich sind.

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