Diesel-Fahrverbot: Vollversammlung der IHK sieht Fahrverbote als letzte Mittel

Hauptredaktion [ - Uhr]

[23.02.2018] „Vor möglichen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge sollten zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden.“

So lautet die zentrale Botschaft eines „Positionspapiers zu einer Verschärfung der Luftreinhaltepläne in Neuss und Mönchengladbach“, das die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein gestern in ihrer Sitzung in Neuss verabschiedet hat.

„Naheliegend sind die Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge, Verbesserung und Modernisierung des ÖPNV, der Verkehrslenkung sowie des Rad- und Fußverkehrs“, heißt es in dem Papier.

„Darüber hinaus bieten Digitalisierung und Elektromobilität Chancen, Verkehrsflüsse effizient und umweltschonend zu steuern.“

Die Bündelung von Maßnahmen wie ein besseres Parkraummanagement, intelligente Leitsysteme oder die Einrichtung von Lieferzonen hätten größeres Potenzial, den Schadstoffausstoß zu reduzieren als das Verbot von Diesel-Fahrzeugen.

Die IHK-Vollversammlung diskutierte das Thema vor dem Hintergrund der gestrigen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten.

„Die Gesundheit der Bürger gilt es zu schützen“, betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz.

„In Neuss und Mönchengladbach sind die Grenzwertüberschreitungen moderat.“ Daher bestünden gute Chancen, die geforderten Werte ohne Fahrverbote zu erzielen.

Als Grundlage für das Positionspapier hatte die IHK betroffene Betriebe befragt.

In Mönchengladbach sind etwa 5.200 IHK-Mitgliedsunternehmen in der möglicherweise von Fahrverboten betroffenen Umweltzone ansässig, in Neuss sind es rund 1.200.

Etwa 90 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben an, vom Kfz-Verkehr abhängig zu sein.

Etwa 45 Prozent der Betriebe werden täglich beziehungsweise mehrmals täglich beliefert. Aus den Antworten der Unternehmen lässt sich schließen, dass ältere Diesel-Fahrzeuge in beiden Städten den Großteil der Firmenflotten ausmachen.

„Statt pauschal nach Verboten zu rufen, sollten die Maßnahmen genau abgewogen werden“, appellierte Steinmetz.

Im Positionspapier heißt es dazu: „Fahrverbote können angesichts der erheblichen Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und in die Eigentumsrechte lediglich ultima ratio sein und nur unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verhängt werden.“

Die IHK sieht in der Optimierung des Verkehrs und in der Sicherstellung von Mobilität bessere Ansätze zur Lösung des Emissionsproblems in Neuss und Mönchengladbach als in der Verkehrsbeschränkung: „Den größeren Hebel zur Grenzwerteinhaltung halten die Kommunen in der Hand, denn zahlreiche Maßnahmen, die Einsparungen bei Stickstoffdioxid- und Kohlenstoffdioxid-Emissionen ermöglichen, sind bisher noch nicht ausgeschöpft.“

Sollten Fahrverbote als letztes Mittel nicht zu vermeiden sein, müssten sie an angemessene Übergangsfristen geknüpft werden und unbürokratische Ausnahmeregelungen vorsehen, um Lieferketten zur Daseinsvorsorge sicherzustellen.

„Wir bieten uns als Partner der Städte und Unternehmen an“, erklärte Steinmetz. „Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten daran arbeiten, dass zum einen die Luft in den Städten besser wird und zum anderen die Betriebe vor Ort und ihre Mitarbeiter so wenig wie möglich eingeschränkt werden.“

Foto: Gabi Eder | pixelio.de

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