DIE LINKE: „Seltsames Politikverständnis – Stadtverwaltung überprüft Bundesverfassungsgericht“
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„In Mönchengladbach gehen die Uhren tatsächlich anders“, meint DIE LINKE in einer heutigen Presseerklärung:
„Während es in der normalen Welt in der Regel so ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorgehensweisen von PolitikerInnen und deren Gesetzesvorlagen überprüft und bei Fehlern einschreitet und verbindliche Regelungen schafft, läuft der Vorgang in Mönchengladbacher Verwaltungsstuben und Politikerköpfen entgegengesetzt.
Auslöser dieser merkwürdigen Vorgehensweise war die in der Sondersitzung der BV-Nord am 14.02.12 unter TOP 4 eingebrachte Beschlussvorlage über verkaufsoffene Sonntage in Mönchengladbach.
DIE LINKE. Mönchengladbach in der BV-Nord hatte zu diesem Tagesordnungspunkt einen eigenen Antrag vorgetragen, in dem mit Hinweis auf das Urteil des BverfG zur Offenhaltung von Verkaufsstätten an Sonntagen vom 01.12.2009, auf eine Sachbegründung und dem Nachweis eines öffentlichen Interesse der Verwaltung verwiesen wurde.
In der Beschlussvorlage TOP 4 wurde unter Begründung lediglich mitgeteilt, dass das City Management beantragt hat, verkaufsoffene Sonntage zu zulassen.
Damit erfüllte die Beschlussvorlage noch nicht mal die Minimalanforderungen in der Begründung. In einer Sitzungsunterbrechung wurde dann vereinbart, dass die Verwaltung sich zu dem Urteil des BverfG kundig macht und das Ergebnis vor Einbringung in den Rat bekannt gibt.
Aufgrund dieser Vorgehensweise zog der Bezirksvertreter von DIE LINKE in der BV Nord, Mario Bocks, seinen Antrag zurück, da es sich um eine Anhörung handelte.
Erstaunt zeigte sich über diese Vorgehensweise auch Ratsherr Bernhard Clasen, auch beratendes Mitglied der BV-Nord: „Man hat tatsächlich den Eindruck, das BverfG hätte sich hier nach der Stadt Mönchengladbach zu richten. Dass kommunales Recht nicht über der Bundesverfassung steht, sollte eigentlich jeder Wissen, auch die Damen und Herren des City Managements.“
Sollte der Beschlussvorlage des Urteils des BverfG nicht gefolgt werden, behält sich DIE LINKE. Mönchengladbach vor, einen etwaigen Ratsbeschluss zu beanstanden.“
[PM]