Betrieb von Photovoltaikanlagen auf eigen genutzten Gebäuden keine Gewerbe
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmg] Hauseigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach in Betrieb nehmen wollen, müssen und können in Zukunft dafür kein Gewerbe mehr anmelden.
Auf diese Neuregelung weist das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach nicht nur die Hausbesitzer, sondern auch Installateurhandwerk hin.
Nach einer Änderung der Rechtsauffassung des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf vom Betreiber selbst genutzten Gebäuden nicht mehr als Gewerbe angesehen.
Damit setzt das Land einen Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses (BLA) „Gewerberecht“ um. Der hatte die Frage, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, bisher von der Leistungsfähigkeit der Anlage abhängig gemacht.
Dies führte mit der ständigen Weiterentwicklung der Technik dazu, dass diese Leistungsgrenzen ständig angepasst werden mussten.
Jetzt gilt, dass Photovoltaikanlagen, die auf eigen genutzten Gebäuden installiert werden, nicht mehr bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden müssen.
Hingegen sei der Betrieb solcher Anlagen auf fremd genutztem Gelände ein Indiz für ein anzeigepflichtiges, selbständiges Gewerbe.
Der BLA hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass der Zweck des Gewerberechts, Verbraucher vor Gefahren durch unzuverlässige Gewerbetreibende zu schützen, da ins Leere läuft, wo durch den Betrieb der Anlage lediglich ein privatrechtliches Verhältnis zwischen dem Anlagen- und dem Netzbetreiber entsteht.
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die bereits ein Gewerbe angemeldet haben, müssen nach Auskunft des Ordnungsamtes nichts unternehmen.
Bislang wurden in Mönchengladbach 205 Gewerbe „Betrieb einer Photovoltaikanlage“ gemeldet. Davon 73 allein in diesem Jahr und 91 im Vorjahr.