Nach der Stichwahl: Wer mit wem … zu welchem Preis? • Theorien zu möglichen Szenarien • Die Ausgangslage
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[11.06.2014] Wenn der Spruch „Alles hängt mit allem zusammen“ Gültigkeit hat, dann für die Stichwahl und ihre Folgen. Wenn nicht schon längst hinter verschlossenen Türen Verhandlungen angelaufen sind, dann haben nach der Stichwahl am 15.06.2014 CDU, SPD und die Grünen bis zum 04.07.2014 ganze 18 Tage Zeit, sich für die nächsten sechs Jahre zu positionieren.
Denn an diesem Tag werden in der konstituierenden Sitzung des Rates die Weichen für die Besetzung der Ausschüsse und anderer Gremien sowie deren Vorsitzenden gestellt.
Auf der Tagesordnung wird auch die Besetzung der teils sehr lukrativen Aufsichtsratsposten bei städtischen Beteiligungsgesellschaften stehen.
Die Fraktionen von FDP und DIE LINKE mit jeweils drei Ratssitzen und die neu gegründete Ratsgruppe aus den Piraten und der Partei DIE PARTEI (2 Ratssitze) könnten beim einen oder anderen Thema für Überraschungen und interessante Mehrheiten sorgen.
Ebenso die „Einzelkämpfer“ von AfD und FWG sowie die beiden rechtsextremen Ratsmitglieder von PRO NRW und NPD.
Vieles hängt davon ab, wer die Stichwahl am kommenden Sonntag gewinnt: der Amtsinhaber Norbert Bude (SPD) oder sein Herausforderer Hans Wilhelm Reiners (CDU).
Die CDU bildet mit 29 Ratsmitgliedern die personell stärkste Fraktion im Rat. Auch in den vier Bezirksvertretungen stellt die CDU jeweils die stärksten Fraktion.
Für politische Entscheidungen benötigt die CDU Mehrheiten. Entweder dauerhafte im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Kooperation oder fallbezogene. Im Rat (68 Ratsmitglieder) benötigt die CDU dafür 6 Stimmen.
Diese könnten B90/Die Grünen mit ihren 7 Ratsmitgliedern beitragen, woraus sich eine knappe Mehrheit ergeben würde.
„Komfortabler“ wäre eine Mehrheit zwischen CDU und SPD, eine Mönchengladbacher „GroKo“.
Diese ist insbesondere innerhalb der SPD stark umstritten.
Sowohl in der Partei als auch in der neu aufgestellten Fraktion, wobei formell die Parteimitglieder (und nicht die Fraktion) über eine solche Kooperation entscheiden.
Pikant wird die Situation auch hinsichtlich des neu zu besetzenden Postens der Rechts- und Sozialdezernenten. Die Amtszeit von Dr. Michael Schmitz (CDU) endet in diesem Monat.
Auf Grund seiner beruflichen Neuorientierung als Professor an der Hochschule für Verwaltung in Köln, steht er nicht mehr zur Verfügung, wodurch kurfristig eine Ausschreibung vorgenommen werden muss.
Auch die Amtszeit von Dr. Gert Fischer (CDU), Dezernent für Schule, Sport und Kultur, läuft in Kürze aus.
Darüber hinaus wird im Laufe der Ratsperiode (bis 2020) auch über die Besetzung der Ämter des Kämmerers und des Planungs- und Baudezernenten wieder zu entscheiden sein.
Vor diesem Hintergrund könnte bei den aktuell anstehenden wichtigen Personalentscheidungen durch einen interfraktionellen Konsens mehr erreicht werden, als von parteibuchgesteuerten Vorschlagsrechten.
Vor diesem Hintergrund sind mindestens 4 Szenarien denkbar, die in dieser Reihe kurz angerissen werden:
Szenarium 1: Norbert Bude gewinnt die Stichwahl • CDU und SPD kooperieren
Szenarium 2: Norbert Bude gewinnt die Stichwahl • CDU und Grüne kooperieren
Szenarium 3: Hans Wilhelm Reiners gewinnt die Stichwahl • CDU und SPD kooperieren
Szenarium 4: Hans Wilhelm Reiners gewinnt die Stichwahl • CDU und Grüne kooperieren
3.
gladbacher schrieb am 15.06.2014 um 22:55 Uhr:
Szenarium 5:
Reiners hat ja gewonnen und weder SPD noch Grüne wollen koalieren.
Das wäre für eine Sachpolitik im Sinne des Bürgers und der Demokratie keine schlechte Ausgangslage.
2.
Torben Schultz schrieb am 13.06.2014 um 15:25 Uhr:
Also das die Stichwahl noch nicht das Optimum ist, ist klar.
Genauso klar ist aber auch, dass die Stichwahl deutlich demokratischer ist, als die Mehrheitswahl wie sie noch 2009 ohne Stichwahl stattfand.
Durch die Stichwahl kann wenigstens im ersten Wahlgang ohne taktische Überlegungen gewählt werden und so haben die KandidatInnen der kleineren Parteien auch eine Chance … eine Chance die vielleicht irgendwann mal zu eine Überraschung führt.
Aber wegen dem Aufwand und der geringen Wahlbeteiligung ist es natürlich richtig nach Alternativen zu suchen.
Nur ist für mich die Zustimmungswahl keine gute Alternative. Ich möchte es mal ganz plakativ mit einem Hell-Dunkel Schema verdeutlichen:
Wir haben die Kandidaten Schwarz, Dunkel, Grau, Hell, Weiß. Nehmen wir jetzt mal an, dass Dunkel und Hell die Kandidierenden von den zwei Größten Parteien sind.
Der größte Teil der WählerInnen wird jeweils die „Abstufungen“ neben dem präferierten Kandidierenden auch für akzeptabel halten. Also wer Schwarz wählt, wird auch Dunkel ankreuzen. Wer primär Dunkel wählt, kreuzt zusätzlich noch Schwarz und/oder Grau an. Und so weiter eben.
Somit bekommt Grau sehr wahrscheinlich als zweite Wahl viele Stimmen von den zwei Großen (Dunkel und Hell).
Die „zweite Wahl“ unterscheidet sich ja aber auf dem Stimmzettel nicht. Im Extrem Fall könnte nun Grau die Wahl gewinnen.
Dabei hätten aber deutlich mehr WählerInnen OHNE Zustimmungswahl Dunkel oder Hell gewählt. Wohlmöglich hätte Grau sogar nach jetzigem Wahlrecht am wenigsten Stimmen.
Ob so ein Ergebnis dann als Kompromiss eben doch demokratisch ok wäre, wäre zu diskutieren. Ich persönlich finde nicht, denn das wäre ja nun genau das „geringere Übel siegt“.
ABER jetzt kommt der eigentliche Punkt, wir haben hier nun wieder so eine Art negatives Stimmgewicht. Weil so viele Anhänger von Dunkel oder Hell eben eine Alternative mit angekreuzt haben, haben sie der/dem eigenen KandidatIn geschadet.
Das führt nun dazu, dass die Anhänger der Großen keine Alternative Stimme abgeben. Die Anhänger der Kleinen werden sich zusätzlich für einen der Großen entscheiden. Und so ist gesichert, dass es nie zugunsten der Kleinen eine Überraschung geben kann.
Natürlich wird es gerade bei Personwahlen kein so klares Schema geben und das politische links-rechts Schema was hier mit Hell-Dunkel dargestellt wurde ist auch nicht mehr so starr gegeben. Aber die Problematik dürfte deutlich geworden sein.
Deswegen halte ich die Zustimmungswahl in der einfachen Form für falsch.
Es gibt da natürlich mit der Bewertungswahl eine Alternative, aber die hat eben auch ihre Mankos. Ich selber finde es am Sinnvollsten, wenn „Zwei Wahlgänge in einem“ abgehalten werden. Also hinter jedem Namen zwei Kästchen.
Die erste Reihe Kästchen ist wie jetzt der erste Wahlgang wo nur hinter einem Namen ein Kreuz gemacht werden darf. Diese Wahl wird genau wie jetzt Ausgezählt.
Erreicht mit diesen Stimmen niemand die 50% kommen die zwei erfolgreichsten in die „Stichwahl“. NUR die Stichwahl ist die zweite Reihe an Kästchen und wurde somit in einem mit abgegeben.
Die zweite Kästchenreihe ist eben genau die Zustimmungswahl mit der Möglichkeit mehrerer Kreuze. Aber nun werden nur die Zustimmungskreuze hinter den erfolgreichsten zwei gezählt.
1.
Hauptredaktion schrieb am 13.06.2014 um 13:34 Uhr:
Unter der Überschrift
„Stichwahlen sind überflüssig – Bürgermeisterwahl in einem Wahlgang“
positioniert sich die Initiative „Mehr Demokratie NRW“ so:
Drei Wochen nach der Kommunalwahl müssen die Wähler in einer Reihe von Kommunen Nordrhein-Westfalens erneut an die Urne. In 38 Städten und Kreisen stehen am Sonntag Stichwahlen zur Besetzung der letzten freien Ämter von Bürgermeistern und Landräten an.
Würde der Landtag einem Vorschlag von Mehr Demokratie folgen, wäre dieser zweite Wahlgang nicht nötig.
„Mit der Zustimmungswahl hätten die Bürger nicht die Qual der Wahl, sich für einen Kandidaten entscheiden zu müssen. Sie könnten vielmehr alle Bewerber ankreuzen, die ihnen zusagen. Gewählt wäre der Kandidat mit den meisten Stimmen“, erläutert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser den Vorschlag seines Vereins.
„Die Wähler könnten damit immer für ihren aufrichtig bevorzugten Kandidaten stimmen, statt die Stimme einem Kompromisskandidaten mit besseren Siegesaussichten zu geben.
Man müsste nicht mehr das kleinere Übel wählen, um ein größeres Übel abzuwehren“, er-läutert Trennheuser einen Vorteil.
Die „strategische Unehrlichkeit“ der Wähler werde damit verhindert, die strukturelle Benachteiligung von Kandidaten kleiner Parteien beseitigt.
Vorteile hätte die Zustimmungswahl auch für die Kommunen. Der hohe finanzielle und personelle Aufwand für die Stichwahl entfiele.
CDU und FDP hatten die Stichwahl 2007 abgeschafft. Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün war sie gegen die Stimmen der CDU 2011 aber wieder eingeführt worden.
Bürgermeisterwahlen ohne Stichwahl hatten dazu geführt, dass Kandidaten teilweise nur mit 30 Prozent der Stimmen gewählt wurden.
Ein Argument für die Abschaffung der Stichwahl war die dabei im Vergleich zum ersten Wahlgang niedrigere Beteiligung.
„Dieses Problem ließe sich mit der Zustimmungswahl elegant lösen, weil ja nur ein Wahlgang nötig ist und der Wahlsieger damit auf Basis einer höheren Beteiligung als bei einer Stichwahl gewählt würde“, argumentiert Trennheuser.
Anwendung findet die Zustimmungswahl bei der Wahl des UN-Generalsekretärs. Auch die Piraten nutzen dieses Wahlsystem zur Wahl ihrer Parlamentskandidaten und Vorstände.
Sie fordern die Zustimmungswahl auch für die Wahl von Bürgermeistern. Gleiches gilt für die Grünen, die diese Forderung seit 2010 ebenfalls erheben.
http://www.nrw.mehr-demokratie.de/buergermeisterwahl.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher