Winterreifen in der kalten Jahreszeit – Hakeleien mit Versicherungen vermeiden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Der Winter naht und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer gilt jetzt der Bereifung.
Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als die Sommerbereifung.
Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: „Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung“, informiert Horst Pawlik, Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war“, betont Horst Pawlik.
Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins winterliche Hochgebirge fährt. Dann sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen.
„Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.“
Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der wechselt von Sommer- auf Winterreifen. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten.
Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung wegen grober Fährlässigkeit. Auch diejenigen, die ganz schlau sein wollten und mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbarten, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. Auch ihnen droht eine Kürzung der Versicherungsleistung.
Einen Tipp zum Schluss haben die Versicherungskaufleute: Seit dem 4.12.2010 besteht in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. Wird man bei diesen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, sind 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister fällig.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
Auch im europäischen Ausland wie Frankreich, Österreich, Finnland ist Winterbereifung für eine bestimmte Jahresperiode vorgeschrieben. Vor der geplanten Winterreise sollte man sich daher unbedingt über die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes erkundigen. [PM]