Bezirksregierung legt den Luftreinhalteplan für Stadt Düsseldorf vor • Verwaltungsgericht führte Erörterungstermin in Vollstreckungsverfahren durch
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[21.08.2018] Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf fertiggestellt. Die Offenlage findet vom 21. August bis 20. September 2018 statt. Jeder kann sich nun zu diesem Plan äußern.
Zusammen mit der Stadt Düsseldorf und unter Berücksichtigung von Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat die Bezirksregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Luftqualität in Düsseldorf erarbeitet.
Unterstützt wurde sie dabei durch eine Projektgruppe mit Vertretern u.a. von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir haben Berechnungen eingeholt und Prognosen bewertet und verglichen und legen als Ergebnis einer intensiven Prüfung einen Plan vor, der den geforderten Grenzwerten zum Gesundheitsschutz entspricht und auch den Mobilitätsanforderungen aller Betroffenen gerecht wird.“
Der Luftreinhalteplan Düsseldorf enthält über 60 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.
Dazu zählen unter anderem die Modernisierung der städtischen Fahrzeugflotte sowie die vollständige Neubeschaffung bzw. Umrüstung der Busflotte der Rheinbahn AG.
Hinzu kommen Förderung und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV und des Radverkehrs, der Ausbau der Elektromobilität sowie die durch die Wirtschaftsverbände bzw. die Stadt Düsseldorf initiierten Aktionen bzw. Vereinbarungen z. B. zum Mobilitätsmanagement in Industrie und Handwerk.
Radermacher: „Ich bin sicher, dass viele Akteure bereit sind, ihren Teil zum Einhalten der Werte beizutragen. Angestoßen durch die lebhafte und kontroverse Diskussion über die Luftbelastung ist ein spürbarer Ruck durch Düsseldorf gegangen. Eine Fülle von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird bereits umgesetzt. Weitere sind geplant. Deshalb werden wir das Ziel ohne Fahrverbote erreichen.“
„Das A und O ist, dass wir ein Umdenken bei den Menschen hin zu einer nachhaltigen Mobilität erreichen möchten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Mobilitätssituation in der Landeshauptstadt, von der alle profitieren. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die Bürgerinnen und Bürger überzeugen und auf diesem Weg zu einem veränderten Mobilitätsverhalten im Alltag mitnehmen und nicht durch Verbote bevormunden“, betont Radermacher.
Die Bezirksregierung ist davon überzeugt, dass die Grenzwerte einzuhalten sind, ohne Fahrverbote aussprechen zu müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte in seinem Urteil vom Februar besonderen Wert auf die Verhältnismäßigkeit von Regelungen gelegt.
Insbesondere hatten die Richter deutlich gemacht, dass Fahrverbote einen deutlichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen bedeuten.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat heute (21.08.2018) in dem Vollstreckungsverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen (behaupteter) Nichterfüllung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 13. September 2016 einen nicht öffentlichen Erörterungstermin durchgeführt.
Mit dem Urteil vom 13. September 2016 (Az.: 3 K 7695/15) hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben und das Land dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Stadt Düsseldorf fortzuschreiben.
Dabei sollten insbesondere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Diese Vorgaben wurden durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 (Az.: 7 C 26.16) in verschiedenen Punkten weiter konkretisiert.
Die Deutsche Umwelthilfe hat daraufhin mit Antrag vom 21. Juni 2018 das vorliegende Vollstreckungsverfahren eingeleitet, das auf die Androhung eines Zwangsgeldes abzielt. In diesem Verfahren prüft das Verwaltungsgericht insbesondere, ob das Land als Vollstreckungsschuldner den Vorgaben der soeben genannten Gerichtsurteile nachgekommen ist.
Das Verwaltungsgericht räumt nun der Deutschen Umwelthilfe Gelegenheit zur Prüfung des Planentwurfs der Bezirksregierung ein und wird wird eine Entscheidung über den Vollstreckungsantrag in den kommenden Wochen schriftlich treffen.
Aktenzeichen: 3 M 123/18