Wie lange mag Dr. Schlegelmilch (CDU) sich noch gegen HSP-Maßnahme „Konditionierte Eventualsteuererhöhung“ wehren wollen? • Die entscheidende Ratssitzung am 17.12.2014 wird es zeigen
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Einer der für die GroKo strittigsten Positionen und hier besonders für Dr. Hans Peter Schlegelmilch (CDU) ist die „konditionierte Eventualsteuer“.
Die ist nach Ansicht von Kämmerer Bernd Kuckels (FDP) notwendig um sich die Chance zu erhalten, ab 2018 einen ausgeglichenen Haushalt darstellen zu können, wenn die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Millionen nicht kommen.
Eine solche Maßnahme, also die Umsetzung der „konditionierten Eventualsteuererhöhung“, kommt nach Überzeugung von Kuckels nicht zum Tragen.
GroKo will HSP-Maßnahme 2014-0216 „Konditionierte Eventualsteuererhöhung“ verhindern [mit Audio]
In mehreren Sitzungen unterschiedlicher Gremien hatte Kuckels diese Auffassung deutlich gemacht.
Vergebens.
Schlegelmilch lehnte nach wie vor diese „Vorsorgemaßnahme“ rundweg ab und dokumentiert dies (gemeinsam mit der SPD) in den bisherigen schriftlichen Beiträgen/Anträgen zum Haushalt 2015.
Darin heißt es „Die Maßnahme wird nicht in den HSP aufgenommen“, was dann auch am 03.12.2014 so im Finanzausschuss beschlossen wurde.
Wenn Schlegelmilch & Co. dieses Thema dazu nutzen wollen, zu zeigen, wer die Mehrheit und damit die Macht im Rat hat, wäre das nicht mehr als eine billige „Masche“.
Dass die Stadt nicht umhin kommt die von der Verwaltung in ihren Haushaltsplan für 2015 vorgesehene HSP-Maßnahme 2014-0216 „Konditionierte Eventualsteuererhöhung zur Absicherung der Entlastung aus dem Bundesteilhabegesetz ab 2018“ zu beschließen, müsste Schlegelmilch spätestens nach dem aktuellen Statement der Landesregierung verstehen.
Diese hat nämlich in einem Schreiben vom 10.12.2014 u.a. erklärt, dass „entsprechend der haushaltsrechtlichen Grundsätze und der Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) zur Einplanung der angekündigten Entlastung durch den Bund vom 10.12.2014, ist die ab 2018 beabsichtigte Entlastung von 5 Mrd. € derzeit nicht ausreichend konkretisiert, um sie verbindlich in die gemeindlichen Haushalte einplanen zu können.“ (Zitat Ende)
Bleibt die Ratsmehrheit aus CDU und SPD bei der Ablehnung der HSP-Maßnahme 2014-0216, ist bei dieser klaren „Ansage“ der Landesregierung nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung ihre Zustimmung zum Mönchengladbacher Haushalt 2015 und zur Fortschreibung des HSP verweigert, weil die Konsolidierungsziele 2018/2021 nach aktueller Sachlage nicht erreicht werden könnten.
Sollte die GroKo ihren Widerstand aufgeben und der HSP-Maßnahme nun doch zustimmen, wird es interessant sein, mit welchen rhetorischen Ausflüchten der Wortführer in dieser Angelegenheit, Dr. Schlegelmilch, die GroKo-Kehrtwende um 180 Grad erklären wird.