Zuwendungen an die Stadt: Der Rat soll künftig mitreden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Stadt als Erbin eines beträchtlichen Vermögens – das kommt öfter vor, als mancher gemeinhin glauben mag.
In Mönchengladbach haben Zuwendungen Tradition: Im Jahr 1900 etwa vererbte die in Gladbach geborene und aufgewachsene Louise Gueury ihrer Heimatstadt die damals gigantische Summe von über einer Million Mark.
Mit dem Geld war es der Stadt möglich, eine Lungenheilstätte im Hardter Wald zu bauen.
Das war die Auflage der verstorbenen Tochter eines belgischen Handelsmaklers, die – wie ihr Vater und ihre beiden Brüder – an der damaligen Volkskrankheit Tuberkulose gestorben war.
Auch heute gibt es immer wieder Menschen, die der Stadt viel Geld vermachen: Vor vier Jahren vererbte eine Gladbacherin, die als frühere Bewohnerin der DDR das Schicksal von Flüchtlingen selbst erlebte, der Stadt Mönchengladbach über eine halbe Million Euro mit der Auflage, das Vermögen für Flüchtlinge in Mönchengladbach zu verwenden.
Ebenfalls im Jahr 2007 vererbte die Tochter eines Kaufmanns der Stadt Mönchengladbach ihr gesamtes Vermögen, etwa 750.000 Euro. Die alte Dame hatte testamentarisch verfügt, dass das Erbe vor Ort im Bereich der Krankenpflege verwendet werden sollte.
„Es handelt sich nicht selten um große Summen, die die Stadt durch Zuwendungen erhält“, stellt Grünen-Vorstandssprecherin Gaby Brenner fest.
„Wie aber die Stadtverwaltung im Einzelnen mit diesen Summen verfährt, das ist in Mönchengladbach – und damit anders als in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen – bisher nicht eindeutig geregelt“.
„Wir halten es daher für angemessen, den Stadtrat bei der Verwendung von Schenkungen, Vermächtnissen und Erbschaften ab einem Wert von 10.000 Euro zu informieren“, sagt Boris Wolkowski, Mitglied der Grünen im Vergabeausschuss.
„Liegt die Zuwendung über 100.000 Euro, soll der Rat künftig bei der Verwendung der Mittel unter der Maßgabe des Willens des Zuwendenden und der verfügten Verwendung beteiligt werden.“ Dies, so Wolkowski, liege im Interesse der Öffentlichkeit.
Die Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach soll nun entsprechend angepasst werden; die Ampel wird die Verwaltung im nächsten Ratszug beauftragen, eine entsprechende Beratungsvorlage zu erstellen.
In der Ratssitzung am 13. April soll der Ampel-Antrag verabschiedet werden.