U3-Betreuung: FDP begrüßt Urteil
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die FDP-Mönchengladbach begrüßt das gestrige Urteil des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich. In der Entscheidung hatte das Gericht erklärt, dass die Kommunen durch die Folgen des Kinderförderungsgesetzes rechtswidrig finanziell belastet werden.
Die Ratsfraktion der FDP sieht in diesem Urteil einen ersten Teilerfolg im Kampf gegen die seit Jahrzehnten andauernde Lastenverschiebung von Bund und Land in Richtung der Kommunen.
Was der Fraktionsvorsitzende Dr. Jansen-Winkeln seit Jahren kritisierte, nicht zuletzt in seiner Haushaltsrede, ist erstmals für unzulässig erklärt worden.
„Ich hoffe, dieses Urteil stellt nur einen ersten Schritt dar“, meint Dr. Jansen-Winkeln dazu. „Die Mehrkosten für neue Personalausweise, für Familienzentren, OGATA´s und Unterbringungskosten sind nur einige Beispiele, aus denen ersichtlich wird, wie Bund und Land unserer Stadt in die Tasche greifen. Ich erwarte, dass damit nicht nur in Zukunft Schluss ist, sondern insbesondere, dass die Verwaltung prüft, ob die Stadt auch bei diesen Aufgaben die durch Bund und Land verursachten Mehrkosten rückwirkend refinanziert bekommt. Für den Fall, das solche Themen vor Gericht landen, dürfte nach diesem ersten Grundsatzurteil zur Konnexität die Position der Kommunen deutlich gestärkt sein.“