Pahlkebad: Über Gedächtnisschwächen, Rechenkünste und Auftragsvergaben
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Lange wurde heiß um das Pahlkebad gerungen, beantragt, diskutiert, argumentiert und hin und her gerechnet. Und dann war klar, dass das Pahlkebad ein Denkmal ist und somit nicht abgerissen werden darf.
Nun gibt es immer noch Leute, die die „Macht des Faktischen“ einfach nicht akzeptieren wollen. Jede passende und unpassende Gelegenheit nutzen sie, die Mähr von Kosten in Höhe von 7 Mio. EURO, die auf die Stadt zukämen, gebetsmühlenartig aufrecht zu erhalten.
Aktuell nutzen Sie den Sanierungsvorschlag der NVV, das Wannenbecken in Edelstahl herstellen zu lassen, wodurch nun keiner mehr aus 10 Metern sondern nur aus noch 9,6 Metern Höhe in Wasser plumpsen kann, um das „Hohe Lied“ des längst abgehakten Neubaues zu singen.
Das wäre weiter nicht schlimm, wenn diese Leute ein besseres Gedächtnis hätten und dann auch noch richtig rechnen könnten.
Dann würden sie wissen und errechnen, dass das Land der Stadt einen Zuschuss in Höhe von 70% der Investitionssumme (= ca. 5 Mio. EURO) zugesagt hat.
Nur ein Bisschen Kopfrechnen genügt, um festzustellen, dass die schwimmenden Bürger für nunmehr knapp 2 Mio. EURO in einem sanierten Bad ihrem Sport werden nachgehen können.
Unterm Strich haben damalige Mönchengladbacher Oppositionsparteien und Bürger durch ihre qualifizierte Hartnäckigkeit der Stadt mindestens 4 Mio. EURO erspart.
Denn ein damals von der CDU hartnäckig geforderte und von den Leuten mit schlechtem Gedächtnis und beschränkten Rechenkünsten ausgestatteten Unterstützer eines Badneubaues hätte mindestens 6 Mio. EURO gekostet.
Dass dieser Neubau mit dem vorhandenen Bad kaum vergleichbar (weil kleiner) gewesen wäre, ist natürlich nicht mehr relevant, aber dennoch den Gedächtnissen entschwunden.
Da kann man nur beten: „Herr, lass Hirn vom Himmel fallen …“
Spannend bleibt die Geschichte um das Pahlkebad auch in anderer Hinsicht.
Denn im Juli 2009 hatte die NVV AG Planungsleistungen europaweit ausschreiben müssen (EU-Recht):
- Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen
- Haustechnische Planungsleistungen (Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro und Badewasser)
- Planungsleistungen bei Tragwerksplanung
Ob diese Aufträge mittlerweile vergeben wurden und wer sie erhalten hat, ist zurzeit noch nicht bekannt.
Pikant wäre es, wenn die Aufträge gerade an die Mönchengladbacher Büros gingen, deren Protagonisten vehemente Gegner einer Pahlkebad-Sanierung und Verfechter eines Neubaues waren und möglicherweise zu den „Haus- und Hofbüros“ der NVV AG zu zählen wären.
Dann wird sich auch zeigen, wie diese Vergabe vonstatten geht/gegangen ist.
Auch wird sich zeigen, wie es mit den Informationen entsprechend der Transparenz-Ankündigung der Ampel bestellt ist, wonach die Auftragsvergaben der städtischen Gesellschaften transparenter werden sollen, indem in allen Aufsichtsgremien Auftragshöhen festgelegt werden, ab der in den Aufsichtsräten berichtet werden müsse, wenn Aufträge vergeben worden sind.
Wie gesagt: Es bleibt spannend!
Vielleicht erfahren wir ja auch irgendwann, ob es den Leute mit schlechtem Gedächtnis und Rechenschwächen bald wieder besser geht. 😉