Konjunkturpaket II: Umsetzung in zwei Schritten – Verwaltungsvorstand stellt Maßnahmenliste vor
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Exakt 32.217 589 Euro erhält die Stadt Mönchengladbach aus dem Konjunkturpaket II. Das Konjunkturpaket hat zwei Maßnahmenschwerpunkte. 65 Prozent werden in Infrastrukturmaßnahmen im Bildungsbereich ausgegeben und 35 Prozent im Bereich sonstige Infrastruktur (Städtebau, Lärmschutz an Straßen, Informationstechnologie).
Über die konkreten Maßnahmen in Mönchengladbach, die nun umgesetzt und damit der heimischen Wirtschaft zugute kommen sollen, informierte Oberbürgermeister Norbert Bude gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand am 03.04.2009 die Spitzen der Fraktionen. Die Politik wird die Vorlagen nun in den nächsten Wochen innerhalb ihrer Fraktionen diskutieren.
Mit dem Ziel, möglichst zügig mit der Umsetzung der ersten Maßnahmen zu beginnen, hat der Verwaltungsvorstand zwei Projektlisten erarbeitet. Während die erste Maßnahmenliste, die insgesamt rund 55 Prozent des Fördervolumens erreicht, bereits dem kommenden Hauptausschuss und Rat (22. und 29. April) zur Entscheidung vorgelegt wird, folgt im nächsten Ratszug im Juni eine zweite Maßnahmenliste.
In der zweiten Liste, die im Beratungszug unter Beteiligung der Bezirksvertretung und der Fachausschüsse vorgelegt wird, hat die Verwaltung zahlreiche mögliche Maßnahmen aufgenommen, die dann durch Politik entschieden werden müsse.
„Die erste Entscheidungsrunde im April gewährleistet, dass wir unverzüglich mit der Umsetzung und Realisierung der Maßnahmen, die der Belebung der heimischen Wirtschaft dienen sollen, beginnen können, schließlich soll noch in diesem Jahr die Hälfte des Fördervolumens umgesetzt werden“, erläutert Oberbürgermeister Norbert Bude.
Er begrüßt das Konjunkturpaket sehr: „Wir freuen uns, dass auf diesem Wege längst überfällige Investitionen gerade für notleidende Kommunen ermöglicht werden. Damit kann ein ganz wesentlicher Beitrag geleistet werden, die Wirtschaft vor Ort anzukurbeln. In der Auswahl der Projekte, die nun möglichst rasch auf die Baustelle kommen müssen, hat der Verwaltungsvorstand ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gelegt, so dass zukünftige Haushalte spürbar entlastet werden, wie etwa bei den energetischen Sanierungen“.
Erste Maßnahmenliste: Die erste Maßnahmenliste umfasst ein Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 17,6 Millionen Euro.
Von den 21,3 Millionen Euro für den Investitionsschwerpunkt Bildung schlägt der Verwaltungsvorstand der Poltik Maßnahmen in Höhe von 11,2 Millionen Euro vor.
Dabei sollen
- zwei Millionen Euro in den Ausbau/Sanierung von Familienzentren ,
- 4,1 Millionen Euro in die Komplettsanierung des Berufskollegs Maria Lenssen und
- 5,1 Millionen Euro in die Sanierung des Berufskollegs Platz der Republik für Gebäudetechnik, Fassadensanierung und neue Fenster investiert werden.
Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln von rund 10,9 Millionen Euro für den Bereich Infrastruktur werden in einem ersten Schritt Maßnahmen in Höhe von 6,4 Millionen Euro vorgeschlagen. Dazu zählen:
- Die Sanierung von 20 Spielplätzen. Eine konkrete Festlegung erfolgt nach Vorlage des Spielplatzbedarfsplanes
- Der Neubau von Kunststoffrasenfeldern (1,8 Mio. Euro) auf den Bezirkssportanlagen Wickrath (558.000 Euro), Neuwerk (768.000 Euro) und auf der Sportanlage in der Eisenbahnstraße (480.000 Euro).
- Die Automatisierung der Obermaschinerie im Theater (625.000 Euro)
- Lärmschutz an kommunalen Straßen: lärmarme Deckenbeläge (1,563,750 Mio Euro)
- Lürriper Straße 350 bis Eisenbahnbrücke
- Lürriper Straße 250 bis Maurus-Ahn-Straße
- Lürriper Straße 424 bis Neusser Straße
- Nordstraße 11 bis Gartenstraße
- Nordstraße (Garten- bis Otto-Safran-Straße)
- Wickrather Straße L 277 (Berliner Straße bis Vierhausstraße)
- Wickrather Straße L 277 (Berliner Straße bis Taunusstraße)
- Verkehrstechnik: Ampeln und Straßenbeleuchtung, LED-Technik und energetischer Leuchtenaustausch (1,5 Mio. Euro).
Vorgegebene Voraussetzungen und Kriterien
Zum Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur zählen
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur (Kindergärten),
- Schulen (insbesondere energetische Sanierung) sowie
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung).
Der Schwerpunkt Infrastruktur beinhaltet
- Maßnahmen im Städtebau (energetische Sanierung und Maßnahmen zur Barrierefreiheit),
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV),
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz),
- Informationstechnologie sowie
- sonstige Infrastrukturinvestitionen wie Behinderteneinrichtungen und allgemeiner Lärmschutz.
Zur Förderfähigkeit der Einzelmaßnahmen müssen Kriterien erfüllt sein: So müssen die Maßnahmen einen längerfristigen Nutzen aufweisen (Nachhaltigkeit) und das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen.
Zum Hintergrund: Bereits kurz nach Bekanntwerden des vom Bund im Januar angekündigten Konjunkturpaketes II, das im engen Zusammenhang mit dem auf Bundesebene am 6. März in Kraft getretenen Zukunftsinvestitionsgesetzes steht, hatte Oberbürgermeister Norbert Bude den Verwaltungsvorstand damit beauftragt, eine Projektliste zu erarbeiten.
Gleichzeitig wurde eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit der Auflistung konkreter Maßnahmen beauftragt wurde. Darüber hinaus informierte der Verwaltungschef Mitte Februar Vertreter aus Politik, Verbänden, Arbeitsagentur, IHK, Kreishandwerkerschaft, Architektenschaft und Gewerkschaften in einem Gesprächsaustausch am runden Tisch über das Konjunkturpaket II und dessen Umsetzung in Mönchengladbach.
Ende Januar unterzeichneten NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, unter anderem OB Norbert Bude als Vorsitzender des Städtetages NRW, gemeinsam einen „Zukunftspakt für die Kommunen“, mit dem das Zukunftsinvestitionsgesetz umgesetzt werden soll.
Auf Landesebene wurde das Gesetz Ende Februar verabschiedet und am 4. März im Landtag eingebracht. Endgültig in Kraft treten wird es in NRW in der nächsten Woche. Damit können im Land in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Investitionen von insgesamt 2,844 Milliarden Euro getätigt werden.
Zur Finanzierung richtet das Land ein Sondervermögen ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren getilgt wird. Der Anteil der Kofinanzierung für Kommunen beträgt 12,5 Prozent. Ab dem Jahr 2012 erfolgt eine Abfinanzierung des Eigenanteils über eine entsprechende Kürzung der Landeszuweisungen an die Kommunen.
Über dieses Verfahren wird sicher gestellt, dass auch finanzschwache Kommunen am Konjunkturprogramm teilnehmen können, da der Eigenanteil nicht sofort zu erbringen ist. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 12,5 Prozent, dies entspricht einer jährlichen Rückzahlung von 500.000 Euro ab 2012 bis Ende 2021.