Hundesteuer für 2010 wird am 15. Februar fällig
Red. Wickrath [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadtverwaltung sind derzeit rund 11.900 Hunde im Mönchengladbacher Stadtgebiet registriert. Jetzt macht der Fachbereich alle Hundehalter darauf aufmerksam, daß die Hundesteuer für das Jahr 2010 am 15. Februar fällig ist.
Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zu überweisen..
Die Steuer beträgt jährlich 120 EUR, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt die Steuer je Hund 144 EUR. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 180 EUR je Hund.
Für das Halten gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen (sog. Kampfhunde) werden erheblich höhere Beträge fällig.
Hier werden aber im Laufe des Jahres gesonderte Steuerbescheide an die Halter verschickt, mit denen die erhöhte Steuer für 2009 und 2010 festgesetzt wird.
Bis dahin muß zunächst der normale Steuersatz entrichtet werden. Alle anderen Hundehalter erhalten nur bei Veränderungen einen neuen Hundesteuerbescheid. Eine neue Hundesteuermarke gibt es ausschließlich bei Verlust oder Beschädigung der alten Marke.
Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind vom Halter unverzüglich beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden.
Anmeldeformulare können unter den Telefonnummern 02161/25 32-03, -04 und -05 angefordert oder auf der Internetseite der Stadt www.moenchengladbach.de heruntergeladen werden. Vorsorglich weist der Fachbereich darauf hin, daß Verstöße gegen die Anmeldepflicht mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
In Einzelfällen kann eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung gewährt werden. Nähere Informationen hierzu und Antworten auf sonstige Fragen erhalten alle Bürger bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen unter den oben aufgeführten Telefonnummern oder gerne auch per E-Mail an steuern@moenchengladbach.de.