CDU für mehr Gebührengerechtigkeit – Grundlagen für Regenwasserabgaben sollen überprüft werden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mehr Gebührengerechtigkeit war das Ziel eines CDU-Antrags, dem vor Jahresfrist der Umweltausschuss und der Planungs- und Bauausschuss zustimmten.
Damit wurde die Verwaltung beauftragt, die Berechnung der Regenwasser-Kanalbenutzungsgebühren für alle Eigentümer von Grundstücken mit mehr als 3.000 Quadratmeter Fläche dahin gehend zu überprüfen, ob die im Gebührenbescheid als Berechnungsmaßstab zugrunde gelegte versiegelten Grundstücksfläche der tatsächlich versiegelten Grundstücksfläche entspricht.
Anlass für den Antrag war seinerzeit die Einschätzung der CDU-Fraktion, dass diese Gebühren möglicherweise nicht gerecht auf die zahlungspflichtigen Grundstückseigentümer verteilt werden, weil teilweise eine falsche Berechnungsgrundlage verwendet wird.
Nun hat die Verwaltung zu dieser Thematik die Beratungsvorlage „Berechnungsgrundlagen der Regenwasser-Kanalbenutzungsgebühren“ erarbeitet, über die erstmals der Umweltausschuss berät, bevor abschließend der Rat eine Entscheidung treffen wird.
Die Verwaltung schlägt dazu vor, dass die zu veranlagenden Flächen im gesamten Stadtgebiet überprüft und die Berechnungsgrundlage für die Regenwasser-Kanalbenutzungsgebühren entsprechend angepasst werden.
Diese Berechnungsgrundlage ist der versiegelte Anteil von Grundstücksflächen, wobei die CDU-Fraktion davon ausgeht, dass es in zahlreichen Fällen nach der erstmaligen Feststellung der versiegelten Flächenanteile, die in den Gebührenbescheiden berücksichtigt werden, zu weiteren Versiegelungen von Grundstücksflächen gekommen ist, die keine Berücksichtigung in den Gebührenbescheiden gefunden haben.
Schon jetzt bestätigt wird dieser Annahme, wie in der Beratungsvorlage zu lesen ist, durch eine interne Prüfung der NEW in acht Untersuchungsgebieten, wo Abweichungen zwischen veranlagter und tatsächlich befestigter Fläche von bis zu 13,5 Prozent festgestellt wurden.
Wörtlich heißt es dazu: „Insgesamt wurden bei einer untersuchten Gesamtflächengröße von ca. 900.000 Quadratmetern etwa 30.000 Quadratmeter (ca. 3 Prozent) an zusätzlich befestigter Fläche festgestellt.“
Derartige Abweichungen führen zu einer Ungerechtigkeit, weil der Gesamt-Kostenblock nach einem falschen Schlüssel auf die Grundstückseigentümer umgelegt wird und diejenigen Grundstückseigentümer, für die der versiegelte Flächenanteil ihrer Grundstücke korrekt berücksichtigt ist, relativ zu hohe Gebühren bezahlen.
Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass ihre Annahme von teilweise erheblichen Abweichungen vor allem bei größeren Grundstücken zutrifft.
Mit einer entsprechenden Korrektur bzw. Anpassung der Gebührenbescheide lässt sich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass zahlreiche Eigentümer kleinerer Grundstücke teils deutlich spürbar von Gebührenzahlungen entlastet werden können.