Bürger als Personalentscheider – Bürgerbegehren gegen Beigeordnete und für Ortsvorsteher gestartet
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In Nordrhein-Westfalen betätigen sich derzeit Bürger in mehreren Orten als Personalentscheider für ihre Gemeinden. In Dormagen und Engelskirchen laufen Bürgerbegehren gegen die Schaffung neuer Beigeordnetenstellen, in Herzebrock-Clarenholz fordern Bürger ihre jüngst abgeschafften Ortsvorsteher zurück.
Nachdem das Verwaltungsgericht Münster im vergangenen Jahr Bürgerbegehren über Beigeordnete für zulässig erklärt hatte, wird seitdem zunehmend die Möglichkeit genutzt, von außen in die Gestaltung der Kommunalverwaltungen einzugreifen.
Während die Wähler in Greven Ende August die vom Rat beschlossene Streichung einer Beigeordnetenstelle bestätigt hatten, hatte der Rat der Stadt Wesel im Dezember seine Entscheidung zur Einstellung eines weiteren Beigeordneten aufgegeben.
Diesem Beispiel wollen Bürger in Dormagen und Engelskirchen jetzt folgen:
In beiden Orten wird von Seiten der Bürgerbegehren mit Kostengründen argumentiert. In Engelskirchen geht es um mögliche Einsparungen von bis zu 28.000 Euro pro Jahr. Hierfür könne man dringend notwendige Schulsanierungen vornehmen, meint eine Bürgerinitiative.
Ebenfalls lieber Schulen sanieren als einen Beigeordneten einstellen will die Zentrumspartei als Initiatorin des Bürgerbegehrens in Dormagen. Sie rechnet mit Kosten von mehr als 145.000 Euro für die neue Verwaltungsstelle.
Nicht abschaffen, sondern wieder einführen wollen Vereine die beiden Ortsvorsteher in Herzebrock-Clarholz im Kreis Gütersloh. Hier hatte der Rat vor kurzem beschlossen, die beiden Ortschaften der Gemeinde mit ihren Ortsvorstehern aus Kostengründen aufzulösen.
Es sei aber dringend notwendig, dass Vereine und Bürger für die Vertretung der Interessen ihrer Ortschaft einen Ortsvorsteher als Ansprechpartner und Sprachrohr zum Gemeinderat hätten, heißt es in der Begründung des Bürgerbegehrens.
„Es ist gut, dass sich die Bürger damit auseinandersetzen, wofür ihre Steuern und Abgaben genutzt werden und oft Sparvorschläge machen“, kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die aktuellen Bürgerbegehren.
Er wünscht sich aber auch die Ermöglichung von Bürgerbegehren zu kommunalen Steuern und Abgaben selbst. Solche Begehren sind durch die Gemeindeordnung bisher ausgeschlossen.
„Die aktuellen Bürgerbegehren und die wachsende Zahl von Bürgerhaushalten in den Kommunen zeigt, dass die Wähler hier viel Kompetenz besitzen“, meint Slonka.
Mehr Mitentscheidungsrechte könnten auch zu mehr Bereitschaft zu Bürgerengagement vor Ort führen, glaubt Slonka.
Mehr Informationen: http://www.nrw.mehr-demokratie.de/buergerbegehren2010.html