Grundbesitzabgaben 2016 • Teil V: Maßnahmenkatalog „Sauberkeitsoffensive“ schon vor 2014 geplant? • Entscheidung im Rat ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen auf Gebührenzahler • „Ein Teil dieser Antworten hätte die Wähler verunsichert“
Bernhard Wilms [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[09.02.2016] Die von langer Hand von der CDU vorbereitete „Sauberkeitsoffensive“ beinhaltete schon früh einen Maßnahmenkatalog, der zum überwiegenden Teil ab 2015 und 2016 jährlich über Abfall- und Straßenreinigungsgebühren finanziert werden soll.
Dass diese Maßnahmen aus der Feder des CDU-Fraktionssprechers stammen, ist nahezu unwahrscheinlich. Dazu fehlt ihm schlicht die „Sauberkeitskompetenz“.
Bis auf einige wenige aus der CDU-Fraktion könnte das wohl auch für die übrigen Mitglieder dieses Gremiums gelten.
Einer von ihnen, Herbert Pauls, ist Vertriebsleiter der GEM, was den Schluss zulässt, dass die 28 Maßnahmen primär eben dort „entwickelt“ wurden.
Es handelt sich dabei offensichtlich um eine Liste langgehegter Wünsche der GEM-Geschäftsführung nach dem Prinzip „Trienekens“.
Dass dabei möglichst viele dieser Maßnahmen nach dem „Teufel“-Motto „das zahlt sowieso der Gebührenzahler“ abgerechnet werden sollen, ist anhand der Liste unschwer erkennbar.
Während die Maßnahme „Verchippung der Papier- und Bio-Tonnen“ als einmalige Maßnahme in 2015 als „abgefrühstückt“ gilt, bleiben insbesondere die laufenden Kosten von mindestens sieben Maßnahmen weiter Bestandteil der Abfall-Gebührenrechnung der kommenden Jahre.
In der Konsequenz müsste erkennbar sein, dass die Gebühren – so die Berechnung transparent und für den Gebührenzahler nachvollziehbar dargestellt würde – für das Jahr 2016 um mindestens 520.000 EURO (einmalige Kosten der Verchippung in 2015) sinken.
Das ist nachweislich nicht der Fall.
Stattdessen verkündete die GroKo am 30.11.2015 (über die SPD) die „frohe Botschaft“, dass die Müllgebühren „stabil“ bleiben würden.
Dass zu den Kosten der übrigen 20 Maßnahmen (noch) keine Kosten hinterlegt wurden, ist ebenso bemerkenswert, wie die Tatsache, dass niemand aus der CDU vor der Kommunalwahl 2014 die Kosten dieser „Aktion“ thematisierte.
Der Verdacht liegt nahe, dass man „den Wähler“ (auch durch dieses Thema ) auf keinen Fall verprellen wollte.
Ob dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schegelmilch die Frage nach den Kosten je gestellt wurde, wird wohl nie an die Öffentlichkeit gelangen.
Weder der Antrag enthielt die erforderlichen Angaben zur “Finanzwirksamkeit“, in dem solche entscheidungsrelevanten Informationen gegeben werden, noch hat es eine entsprechende Nachbearbeitung und damit Vervollständigung dieses „Fraktionsantrages“ durch die Verwaltung gegeben.
Dies wäre nach Gemeindeordnung NRW Aufgabe des Hauptverwaltungsbeamten Hans Wilhelm Reiners (CDU) gewesen, zu dessen Obliegenheiten es gehört, Anträge von Fraktionen zu prüfen und ggf. nachzuarbeiten.
Tatsache ist, dass der Antrag der GroKo vom 28.10.2014 (!), in der Sitzung vom 20.11.2014 beschlossen wurde, ohne dass die Ratsmitglieder wussten, welche finanziellen Auswirkungen dieser Beschluss auf den Haushalt haben würde.
Tatsache ist also, dass kein abstimmendes Ratsmitglied wusste, welche finanziellen Auswirkungen die Entscheidung zu den Maßnahmen „Saubere Stadt“ auf den städtischen Haushalt und/oder auf die Gebührenzahler haben würden.
Dass es dennoch zu einem einstimmigen Beschluss kam, kann nur damit erklärt werden, dass die „Nicht-GroKo-Ratsmitglieder“ befürchteten, womöglich als Gegner von „Sauberkeit in Mönchengladbach“ dargestellt zu werden .
Dabei hätte es – zumindest für die „Nicht-GroKo-Ratsmitglieder“ – immerhin noch die Möglichkeit gegeben, sich mit Hinweis auf die fehlende Kostentransparenz der Stimme zu enthalten.
Auch in dieser Hinsicht ging die Taktik Dr. Schlegelmilchs auf, ohne Kostennennung eine „Freibrief“-Ratsentscheidung herbeizuführen.
Erst durch einen Sachstandsbericht am 27.05.2015 im Umweltausschuss zum Projekt „Saubere Stadt“, wurden Details zu den einzelnen Maßnahmen bekannt, und wer die Kosten zu tragen haben wird: Gebührenzahler oder städtischer Haushalt?
Kostenschätzungen waren nur für wenige der Maßnahmen durchgeführt worden und zwar ausgerechnet nur für solche, , die ausschließlich der Bürger über Gebühren zu zahlen hat.
Der Katalog der 28 Maßnahmen steht hier zum Download zur Verfügung
Listendarstellung der Maßnahmen als PDF zum Download
Wie diese Auflistung zeigt, sind in diesem Katalog für das Jahr 2015 Kosten in Höhe 2.433.000 EURO dokumentiert, wovon 2,03 Mio. EURO vom Bürger über die Abfallgebühren und 403.000 EURO über die Straßenreinigungsgebühren zu tragen waren.
In einer neuen Themenreihe „Maßnahmenkatalog Sauberkeit“ werden diese näher betrachtet, so dass daraus auch Rückschlüsse auf die „Gebührenrelevanz“ gezogen werden können.
Basisfoto „Wald“: Angelina S. | pixelio.de • Montage: BürgerZeitung Mönchengladbach