Abfallgebühren 2018 • Teil II: Hauseigentümer erhalten Gebührenbescheide mit lückenhaften Zusatzinfos der mags • Tonnengrößen ab 2019 weiterhin am tatsächlichen Bedarf vorbei [mit diversen Kommentaren]

Bernhard Wilms [ - Uhr]

13.01.2018] Wenn in den nächsten Tagen Hauseigentümer und die Hausverwaltungen von der mags die Bescheide über die Abfallgebühren und die Gebühren zugestellt werden, erhalten diese ergänzend dazu Informationen u.a. zur Umstellung auf die Rolltonnen ab dem 01.01.2019 und eine Erklärung dazu, warum für 2018 die Müllgebühren steigen werden.

Wo letztlich Mieter betroffen sind, sei den Vermietern angeraten, diese Infos an ihre Mieter weiterzugeben und ggf. im eigenen und im Interesse der Mieter fristgerecht Widerspruch gegen den mags-Bescheid einzulegen. Begründungen können bekantermaßen nachgereicht werden.

Da manche dieser Infos unvollständig sind und/oder einer Kommentierung bedürfen, finden Interessierte nachstehend die Zitate des „mags-Papiers“ mit entsprechenden Anmerkungen.

Wer möchte, kann diese auch hier übersichtlich am Bildschirm lesen und/oder als PDF downloaden. Zu Beginn erscheint der Original-Dokument.

Anschließend folgen gesondert noch einmal die einzelnen Punkte mit Kommentaren des Autors diese Beitrages:

Informationen der mags für Haus- und Grund­stücks­eigen­tümer anlässlich der Feststellung der Abfall­­ent­­sorgungs- und Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018 (mit Kommentaren)

 

„1. Warum gibt es für das Jahr 2018 höhere Müllgebühren?

Das neue System kann erst am 1. Januar 2019 eingeführt werden.

Das Jahr ist nötig, um die Umstellung logistisch vorzubereiten und umzusetzen.

Darum bleiben die alten Mülltonnen 2018 noch im Einsatz.

Um den Vorgaben des Arbeitsschutzes zu genügen, muss die GEM in der Übergangszeit deutlich mehr Müll­werker einsetzen, damit die Belastung für jeden Einzelnen reduziert wird.“ (Zitat Ende)

Seit Jahren versucht die Geschäftsführung der GEM (jetzt 100%ige Stadttochter unter dem Dach der mags) sich von den kleinen Ringtonnen zu „befreien“. Das scheint ihr nunmehr im „Schulterschluss“ mit der Berufsgenossenschaft (BG) gelungen zu sein.

Diese stützte sich auf eine so genannte „Gefährdungsbeurteilung“ der DEKRA, in der angenommen wird, dass jeder “Abfallwerker“ in einer Schicht 1.000 Restmülltonnen am Fahrzeug jeweils ca. 1,1 Meter hoch zu heben und in die Schüttung einzuhängen hätte.

DEKRA-Gefährdungsbeurteilung

Ob die Zahl von „1.000 Restmülltonnen“ wirklich zutrifft, hat die GEM bislang noch nicht nachgewiesen.

Ungeachtet dessen kommen DEKRA/ BG/GEM zu dem Schluss, dass in 2018 pro Fahrzeug mindestens VIER Müll­werker eingesetzt werden müssen, um die Belastung die Belastungen des Einzelnen zu reduzieren.

Daraus ergibt sich – so die mags – , dass im Jahr 2018 „deutlich mehr Müllwerker“ eingesetzt werden müssen als bisher.

Damit begründet sie die Erhöhung der Müllgebühren für 2018.

Folgen mags/GEM der Bewertung von BG/DEKRA wirklich, dürften seit Januar nur noch Müllfahrzeuge mit „4-männiger Besetzung“ (zuzüglich Fahrer) unterwegs werden.

Dass dies (noch) nicht der Fall ist, konnte man in den ersten 14 Tagen des Jahre schon feststellen.

Unterstellt man die aktuell von der GEM angegebene Zahl von 80 Abfallwerkern, müssten weitere 80 Abfallwerker eingestellt werden.

Insofern sollten interessierte Gebührenzahler solche Situationen fotografisch festhalten und mit Ort und Datum dokumentieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die abgebildeten Personen nicht identifizierbar sind!

Auf Wunsch werden solche Fotos ohne Nennung des Fotografen auf BZMG veröffentlicht (Mail an: redaktion@bz-mg.de ).

 

„2. Warum soll es ein neues Abfallsystem für Mönchengladbach geben?

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat mags aufgefordert, ein Konzept für neue Modelle der Abfall- und Wertstofflogistik vorzulegen.

Außerdem fordert die Berufsgenossenschaft aus Gründen des Arbeitsschutzes eine Veränderung des Müllsystems.

Nach Überzeugung der Politiker sorgen größere Tonnen für mehr Sauberkeit, geringere Kosten und weniger Belastung für die Mitarbeiter.

Den Politikern wurden zehn Varianten für die Restmüllabfuhr vorgestellt, um die beste Lösung für Mönchengladbach zu finden.“ (Zitat Ende)

Frag- und diskussionswürdig – weil durch nichts nachgewiesen – ist die Behauptung, dass größer Tonnen u.a. „für mehr Sauberkeit“ sorgen würden.

Hierbei handelt es sich um eine „parteipolitische Fiktion“ der CDU und ihres Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans Peter Schlegelmilch und in dessen Gefolge aus der SPD.

„Erfahrungen“ aus anderen Städten zeichnen eine vollkommen anders Bild.

 

„3. Was zahlen die Bürger ab 2019?

Die endgültigen Gebühren stehen noch nicht fest. Sie werden Ende 2018 errechnet.

Klar ist aber, dass die Logistikkosten mit der Einführung der Rolltonne sinken werden.“ (Zitat Ende)

 

Die Behauptung, dass „die Kosten mit der Einführung der Rolltonne sinken“ würden, basiert einzig und allein auf Annahmen und Prognosen aus dem INFA-Konzept, dessen Kalkulationsgrundlagen – so es denn welche gibt – nicht öffentlich sind.

Wenn schon die mags erklärt, dass die Gebühren ab 2019 noch nicht feststehen, sind Zweifel an der Seriosität der bislang publizierten Zahlen durchaus angebracht.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass mags/GEM verschweigen, dass die Restmüllentsorgung beispielsweise für einen 4-Personen-Haushalt gegenüber 2017 um über 20% steigen würden.

Höhere Müllgebühren ab 2019 für vierköpfigen Haushalt • Ursache: geplantes 20-Liter-Mindestvolumen pro Person • Ohne Mindestvolumen Kostensenkungen möglich

Der Ratsbeschluss vom 20.12.2017, der eine Gebührensenkung „verspricht“, hat damit die gleiche „Qualität“, wie die Aussagen von INFA/mags/GEM.

 

 „4. Welches Fassungsvermögen haben die neuen Tonnen, und wie oft werden sie geleert?

Die Rolltonne wird es mit einem Fassungsvermögen von 60, 120 und 240 Litern geben. Leben zum Beispiel zwei Personen in einem Haus, kommen sie mit einer 60-Liter-Tonne bei einer 2-wöchigen Leerung aus.

Die GEM kommt ab 2019 grundsätzlich alle zwei Wochen für die Abfuhr des Restmülls.

Es gibt zwei Ausnahmen: Bei Ein-Personen-Liegenschaften werden die Tonnen alle vier Wochen geleert.

Außerdem können Sie sich dazu entscheiden, Ihre Tonne wie bisher jede Woche leeren zu lassen. Das kostet allerdings einen Aufpreis. Wie hoch dieser ist, steht noch nicht fest. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber.“ (Zitat Ende)

In diesem Kontext verschweigt die mags folgende Tatsachen:

  1. Jeder Haushalt in Mönchengladbach ist ab 2019 gezwungen – selbst bei konsequenter Mülltrennung – mindestens eine 60-Liter-Tonne (120-Liter-Tonne mit Einsatz) vorzuhalten und dafür zu zahlen, weil es keine kleineren geben soll.
  2. Für jedes Haushaltmitglied wird zwangsweise ein Restmüll-Volumen von 20 Liter pro Person vorgeschrieben.
  3. Es gibt auf dem Markt eine 35-Liter-Tonne (Rolltonne mit Zwischenboden), die jedoch von GroKo, mags und GEM abgelehnt wird. Dazu enthält das INFA-Konzept eine Kostenprognose.

 

„5. Darf ich meine alte Tonne behalten?

Die Ringtonnen haben die Bürger selbst angeschafft. Darum dürfen Sie sie selbstverständlich behalten.

Die GEM leert ab dem 1.1.2019 allerdings die alten Tonnen nicht mehr. Sie sind also verpflichtet, die neuen Rolltonnen zu nutzen.“ (Zitat Ende)

Diese Frage stellt sich überhaupt nicht, weil die Ringtonnen von den Nutzern selbst angeschafft wurden, also deren Eigentum sind.

 

„6. Woher bekomme ich die neue Tonne?

Die GEM liefert die neuen Tonnen bis Ende 2018 aus. Wir informieren Sie rechtzeitig, wann und wie das passiert. Sie müssen nichts selbst unternehmen.“ (Zitat Ende)

Ohne Kommentar!

 

„7. Was mache ich mit meiner alten Tonne?

Wir bieten Ihnen an, Ihre alte Ringtonne abzuholen und fachgerecht zu entsorgen. Auch dazu bekommen Sie frühzeitig eine Information von uns.

Sie können die Tonnen ab Januar 2019 auch selbst zu den Wertstoffsammelstellen bringen.“ (Zitat Ende)

Durch die „fachgerechte Entsorgung“ der Ringtonnen – insbesondere der aus Metall – könnte der mags/GEM zusätzliche Erträge bringen, die sich wiederum auf die Abfallgebühren auswirken müssten.

Je nach Zustand und örtlichen Gegebenheiten bei den Besitzern der Ringtonnen, wäre eine anderweitige Nutzung, z.B. als Blumengefäß oder Als Kunstwerke sicherlich zielführender.

 

„8. Wie viel Platz brauchen die neuen Tonnen?

Die Tonnen haben folgende Abmessungen: 60 Liter: 44,8 Zentimeter breit, 53,0 Zentimeter tief und 97,5 Zentimeter hoch. 120 Liter: 50,5 Zentimeter breit, 55,5 Zentimeter tief und 100,5 Zentimeter hoch. 240 Liter: 58,0 Zentimeter breit, 74,0 Zentimeter tief und 110,0 Zentimeter hoch.

Zum Vergleich die bisherigen 35-Liter-Ringtonnen: 41,0 Zentimeter breit, 45,0 Zentimeter tief und 53,5 Zentimeter hoch.

Mönchengladbach ist die letzte deutsche Großstadt, die auf größere Tonnen umstellt.

Das hat den Vorteil, dass es aus anderen Städten schon viele Beispiele gibt, wie man die Tonnen auch in beengten Verhältnissen unterbringt.

Wir beraten Hauseigentümer dazu gerne.“ (Zitat Ende)

Aufstellprobleme der Rolltonnen z.B. innerhalb von Mehrfamilienhäusern können und werden mags/GEM nicht lösen.

Das liegt ausschließlich in der Hand der Eigentümer, denen dazu u.U. erhebliche Kosten entstehen.

Ob diese Zusatzkosten auf die Mietern abgewälzt werden können, ist fraglich.

In jedem Fall kann die Einführung der Rolltonnen auch an dieser Stelle für die Eigentümer zu einem noch nicht kalkulierbaren Risiko werden.

Worauf die mags nicht eingeht ist die Frage, wie die Rolltonnen z.B. aus dem Keller an die Straße gelangen.

Auch dieser Problemstellung entziehen sich GroKo/mags/GEM.

Der Verweis auf andere Städte ist nicht mehr als ein „Hilfsargument“ für die Einführung der Rolltonnen.

 

„9. Stinkt es, wenn die Tonnen nicht jede Woche geleert werden?

Die Erfahrung aus anderen Städten, bei denen die Tonnen auch alle zwei Wochen geleert werden, zeigt: Es gibt keine zusätzliche Geruchsbelästigung.“ (Zitat Ende)

Der Verweis auf andere Städte ist wie Verweise an anderer Stelle oder in Diskussionen nicht mehr als ein „Hilfsargument“ ohne jeglichen sachgerechten Nachweis über genau diese Erfahrungen.

 


 

Wer auch immer sich bei der mags diese Fragen ausgedacht oder sie ausgewählt hat, kennt entweder die wirklichen Bedürfnisse der Gebührenzahler (Hauseigentümer und Mieter) überhaupt nicht, oder will sie bewusst ignorieren.

Er/Sie weigert sich anzuerkennen, dass ein ab 2019 verordnetes Restmüll-Volumen von 20 Liter pro Person und Woche und die Weigerung, ebenfalls eine am Markt befindliche Restmüll-Tonne mit einem Volumen von 35 Liter anzubieten dem realen Bedarf entsprechen.

Er/Sie weigert sich anzuerkennen, dass neben der umfangreichen Mülltrennung, die Mönchengladbacher Bürger seit Jahren praktizieren, die in derselben Ratssitzung am 20.12.2017 beschlossene „Öffnung“ der braunen Tonne auch für Essensreste („nach dem Kochtopf“) dazu führen, dass die Restmüllmenge der Haushalte schon ab 2018 weiter sinken wird.

Einzige Erklärung für eine solche Ignoranz kann nur die „alte“ Mönchengladbacher CDU-Einstellung sein: „Ihr habt uns gewählt, also können wir machen, was WIR wollen.“

 

 

2 Kommentare zu “
Abfallgebühren 2018 • Teil II: Hauseigentümer erhalten Gebührenbescheide mit lückenhaften Zusatzinfos der mags • Tonnengrößen ab 2019 weiterhin am tatsächlichen Bedarf vorbei [mit diversen Kommentaren]”
  1. Die unverschämte Ignoranz, die die CDU schon immer praktizierte hat sich auch die SPD längst zu eigen gemacht. Dieser SPD-Heinrichs erklärte doch schon, dass er und seine GroKo-Kollegen gewählt wurden und nun er und der Rest der Truppe uns „repräsentativ“ (!!!!!!) vertreten würden.

    Repräsentativ??? Ich verbitte mir, dass diese Möchtegern-Politiker sich anmaßen, zu unterstellen, mich und tausende weitere Gladbacher zu repräsentieren.

    Ich bin doch nicht blöd! So dumm und null professionell wie die GroKo samt GEM/mags grade mit dem Müll rumstümpert, können wir Gladbacher alle zusammen es nicht mal vergeigen.

    Was mit dem Müll/Rolltonnen grade abgeht ist nicht nur Müll sondern unfassbar und unglaublich.

    @Pincopallino

    Ich erinnere mich auch gelesen zu haben, dass die alten Ringtonnen Anfang 2019 durch die mags straßenweise abgeholt und entsorgt werden. Termine sollten im neuen Abfallkalender stehen.

    Die Nummer mit den Sammelstellen ist eine Unverschämtheit. Besonders für Menschen, die älter und oft auch noch behindert sind. Auch der Rest soll nun auch noch zusehen, wie die alte Tonne zu einer Sammelstelle kommt!!!

    Die ist ja auch echt handlich!

    Glauben die, dass jeder Gladbacher sich ein Auto leisten kann?

    Wer kein Monatsticket hat muss per Bus allein für ne Kurzstrecke schon 2,70 € zahlen. Hin und zurück also 5,40 €. Alles für die Tonne! Aber echt!

    Was sind da für weltfremde Stümper dran.

  2. Zitat zu obigem Punkt 7:

    Was mache ich mit meiner alten Tonne?
    Wir bieten Ihnen an, Ihre alte Ringtonne abzuholen und fachgerecht zu entsorgen. Auch dazu bekommen Sie frühzeitig eine Information von uns.
    Sie können die Tonnen ab Januar 2019 auch selbst zu den Wertstoffsammelstellen bringen.“ (Zitat Ende)

    Und was lese ich gerade auf der mags-Seite im Internet unter der Frage „Was mache ich mit meiner alten Ringtonne“?

    https://www.mags.de/abfallwirtschaft-strassenreinigung/rolltonne/

    „Die GEM wird mehrere Sammelstellen zu verschiedenen Terminen im Stadtgebiet einrichten, wo Sie Ihre alte Ringtonne kostenlos für eine fachgerechte Entsorgung abgeben können. Über diese Sammelstellen werden wir Sie frühzeitig informieren.“

    Keine Rede mehr vom „Abholen“ – da bin ich aber gespannt, wie das geht. Vor allem, wenn man kein Auto hat, trägt man dann seine alte Ringtonne zu Fuß zu den Sammelstellen oder nimmt sie im Bus mit??

    Diese ganze Rolltonnen-Nummer ist derart dilettantisch, schlampig, unterirdisch, unorganisiert, planlos, dass einem vor lauter Wut fast die Worte fehlen. Es ist zum aus der Haut fahren… 

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