Das NKF • Teil XXXI: Hilfe „von oben“ • Der kommunale Finanzausgleich • Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG

Eberhard Kanski (BdSt NRW) [ - Uhr]

Wer sich für die gesamten Steuer- oder Gebühreneinnahmen seiner Gemeinde interessiert, muss im Etat den „Gesamtergebnisplan“ aufschlagen. Er ist mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar.

Hier finden sich auch die Finanzhilfen des Landes an die Kommunen.

Im Gesamtergebnisplan stehen sie oben, in Zeile 2 dieser Zusammenstellung.

Hinter dem technokratischen Begriff „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ verstecken sich die gesuchten laufenden Zahlungen des kommunalen Finanzausgleichs.

Landauf, landab werden die Unterstützungszahlungen des Landes auch als „Schlüsselzuweisungen“ bezeichnet.

Wie hoch diese „Hilfe von oben ausfällt“ und wie sie berechnet wird, regelt ein Spezialgesetz. Es trägt den Namen „Gemeindefinanzierungsgesetz“, abgekürzt „GFG“.

Für kommunalpolitisch interessierte Steuerzahler sind folgende Fakten wichtig:

  • Das GFG wird jedes Jahr neu vom Landtag beschlossen. Im Grundsatz gilt, dass nur finanzschwache Kommunen Geld vom Land bekommen. Umgekehrt heißt dies, dass Städte mit sehr hohen Steuereinnahmen beim kommunalen Finanzausgleich leer ausgehen. Sie müssen sogar aktuell im Rahmen eines „Stärkungspakts“ hochverschuldeten Gemeinden unter die Arme greifen. Gegen diese Regelung wehren sich die Geberstädte derzeit vor Gericht. Es lohnt sich deshalb für kommunalpolitisch interessierte Steuerzahler immer, in den betroffenen Geber- und Nehmerstädten die entsprechenden Passagen im Gemeindeetat genau zu studieren. Üblicherweise werden diese Zahlungen im Vorbericht erläutert. Er ist ein Pflichtbestandteil des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF).
  • Im Gemeindefinanzierungsgesetz wird die Gemeindebeteiligung an den Landessteuern mathematisch exakt fixiert.
  • Vereinfacht gilt: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen 23 Prozent des eigenen Anteils an der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zur Verfügung.
  • Zusätzlich fließen 4/7 der Grunderwerbsteuer vom Land an die Gemeinden. Ältere Kommunalpolitiker erinnern sich daran, dass vor Jahrzehnten die Anteilsquote am Steuerverbund deutlich höher war.
  • Doch seit gut 30 Jahren gilt, dass die Rathäuser mit einem knappen Viertel im Rahmen des Finanzausgleichs an den wichtigsten Landessteuereinnahmen beteiligt sind.
  • Dabei ist es egal, ob im Düsseldorfer Landtag rot-grün oder schwarz-gelb am Ruder war. Die „23“ war gesetzt und wurde jahrzehntelang nicht verändert.

 

Zuweisungen steigen

Kommunale Finanzpolitiker interessiert eine Zahl noch viel mehr. Sie wollen wissen, wie viel Geld insgesamt ausgeschüttet wird.

2013 erhielten die Kommunen rund 5,8 Milliarden Euro Schlüsselzuweisungen.

Weitere 860 Millionen Euro bekamen die Landkreise.

Gut 720 Millionen Euro flossen aus der Landeskasse an die beiden Landschaftsverbände in Köln und Münster.

Vergleicht man die Zahlungen über mehrere Jahre, dann ist festzustellen, dass das Land seit Jahren in der Tat tendenziell in jedem Jahr mehr Geld auf die nachgelagerten Kommunen verteilt.

Wirklich überraschen kann das nicht: Bekanntlich sind in der Vergangenheit die Landessteuereinnahmen fast in jedem Jahr gewachsen, gerade im Bereich der Einkommensteuer.

Logisch, dass dann die 23prozentige Beteiligung der Kommunen an den Landessteuereinnahmen auch immer größer ausfällt.

 

Berechnung für Fachleute

Bevor es für die Gemeinden Geld vom Land gibt, wird aber gerechnet.

In die Kalkulation der Schlüsselzuweisungen fließen etwa die eigenen Steuereinnahmen ein.

Sie werden mit dem Finanzbedarf jeder Gemeinde verglichen, der wiederum etwa von der Einwohner- und Schülerzahl bestimmt wird. Das alles ist sehr kompliziert und sollte den Experten in den Landesministerien und den Gemeindekämmereien überlassen werden.

Wichtig aber ist für die Steuerzahler, dass es neben den laufenden Schlüsselzuweisungen im NKF auch noch weitere Landeshilfen gibt.

So erhalten etwa anerkannte Kurorte wie Bad Oeynhausen, Bad Driburg oder Winterberg Sonderhilfen. Rund sieben Millionen Euro flossen im vergangenen Jahr in diese Orte.

 

Entlastung bei Gebühren

Ebenso gibt es zusätzliches Landesgeld für Gemeinden mit besonders hohen Abwassergebühren. Dies etwa sind Mechernich, Schleiden oder Engelskirchen. Mit diesen Zahlungen soll die Gebührenlast gesenkt werden.

Denn in der gebirgigen Eifel oder im Oberbergischen sind die Kosten der Abwasserentsorgung nachweisbar deutlich höher als im flachen Münsterland oder am Niederrhein.

Um diese Lasten zu senken, standen im GFG des Jahres 2013 gut 4,6 Millionen Euro bereit.

Auch Städte, in denen ausländische Truppen stationiert sind, bekommen eine Sonderzahlung des Landes für diese zusätzliche Belastung.

Wer sich als kommunalpolitisch interessierter Bürger einen Überblick über alle diese Landeshilfen verschaffen will, kommt deshalb um die Lektüre des Gesamtergebnisplanes, des Produkthaushaltes der Kämmerei und des Vorberichtes nicht herum.

Damit nicht genug: Falls nämlich das Land für konkrete Investitionsvorhaben weiteres Geld gibt, dann muss zusätzlich in den entsprechenden Produkthaushalten etwa für den Straßenbau oder die Schulen gesucht werden.

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