Das NKF • Teil II: Vermögen, Reserven und Schulden auf einen Blick
Eberhard Kanski (BdSt NRW) [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Im zweiten Teil unserer Themenreihe zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht geht es um die Bilanz. Die Augen nach unten rechts! Wer wissen möchte, wie es finanziell um seine Kommune bestellt ist, der muss nur dieser Aufforderung nachkommen.
Denn durch die Einführung des neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) müssen die Kommunen eine richtige Bilanz vorlegen. Darin stehen die Schulden unten rechts.
Wer vor zehn Jahren einen kommunalen Haushaltsplan zur Hand nahm, um sich über die Verschuldung der eigenen Stadt zu informieren, musste oftmals wie ein Detektiv vorgehen.
Denn im alten kameralen Haushaltssystem gab es an vielen Stellen Hinweise zur Kommunalverschuldung.
Die langfristigen Investitionsschulden standen früher in einer speziellen Tabelle, die kurzfristigen Kredite zur Liquiditätsbeschaffung aber nicht.
Das ist jetzt anders: Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) gibt es eine richtige Bilanz. Und wer als Steuerzahler eine derartige Zusammenstellung schon einmal in der Hand hatte, der weiß, die Schulden stehen „unten rechts“.
Im NKF ist diese Bilanz verpflichtend vorgeschrieben. Wie ein Unternehmer muss jetzt auch der Kämmerer eine Schlussbilanz zum Jahresende vorlegen. Sie orientiert sich im Aufbau an der normalen Bilanz einer Unternehmung.
Auf der linken Seite stehen deshalb die Aktiva, also das eher langfristige Anlagevermögen und das kurzfristige Umlaufvermögen.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Jetzt kann man auf einen Blick erkennen, welche Vermögenswerte in einer Stadt vorhanden sind. In aggregierter Form sind die Buchwerte aller kommunalen Einrichtungen, wie Rathaus, Kindergärten oder Feuerwache wiederzufinden.
Vorräte auf dem Bauhof, beispielsweise Streusalz oder Diesel, oder Forderungen der Gemeinde gegen säumige Gebührenzahler, werden ins Umlaufvermögen gebucht.
Und wo stehen nun die Schulden?
Sie finden sich auf der rechten Bilanzseite, bei den Passiva-Positionen.
Auf einen Blick erkennt der interessierte Bilanzleser damit, wie hoch der Schuldenberg seiner Stadt ist und ob er größer oder kleiner wird, da neben dem aktuellen Wert auch Vorjahreszahlen abgedruckt sind.
Und weiter: Erstmals vorgeschrieben ist im NKF, dass die Schulden getrennt in langfristige Verbindlichkeiten für Investitionen und kurzfristige Schulden zur Liquiditätssicherung auszuweisen sind.
Letztere sind die aktuell heftig diskutierten kommunalen „Kassenkredite“, die bekanntlich in den vergangenen Jahren insbesondere in den Städten des Ruhrgebietes explodiert sind.
Die Passivseite der Bilanz weist auch weitere langfristige Zahlungsverpflichtungen aus, wie etwa Rückstellungen.
Der „Klassiker“ ist hier die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen für kommunale Beamte. Ähnlich einem Unternehmen, das eine Pensionszusage gibt und in der Bilanz entsprechende Rückstellungen vornimmt, müssen jetzt auch die Kommunen für ihre Beamten genau kalkulierte Pensionsrückstellungen bilden.
Auf der Passivseite der Bilanz wird aber neuerdings auch die Etatreserve verbucht. Städte, die im laufenden Geschäft einen Verlust machen, schaffen im neuen Etatsystem wenigstens buchhalterisch den gesetzlich vorgeschriebenen Etatausgleich durch Griff in eine Ausgleichsrücklage.
Wichtig: Sie ist eine reine Rechengröße. Als Sparvermögen, wie der Name es vielleicht vortäuscht („Rücklage“), existiert sie nicht.
Dies gilt auch für eine andere Eigenkapitalposition, die allgemeine Rücklage. Auch sie ist eine reine Rechengröße. Sie wird ermittelt, indem von der Gesamtsumme aller Passiva die Verbindlichkeiten, Sonderposten und Rückstellungen abgezogen werden.
Die Restgröße ist dann das Eigenkapital.
Wenn es aufgebraucht ist, gilt die Stadt als überschuldet.
Die Folge: Die Kommunalaufsicht könnte den Sparkommissar schicken.