Geplante Sportstättennutzungsgebühr für 2014: Verwaltung bittet Vereine um Daten
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Ab Juli 2014 ist die Einführung einer Sportstättenbenutzungsgebühr ab Juli geplant. Die Sportverwaltung bittet die Vereine um Mitarbeit bei der Vervollständigung der Daten.
In welchem Umfang werden die Mönchengladbacher Sportstätten im Trainingsbetrieb durch den Jugendsport bzw. durch den Erwachsenensport belegt?
Eine Antwort auf diese Frage soll eine Abfrage ergeben, die der städtische Fachbereich Schule und Sport in dieser Woche in einem Schreiben an die rund 200 Vereine richtet.
Hintergrund dieser Abfrage, die in Abstimmung mit dem Stadtsportbund erfolgt, ist die vom Rat im vergangenen Jahr als Maßnahme im Haushaltssanierungsplan (HSP) beschlossene Sportstättenbenutzungsgebühr, die erstmals ab 01. Juli 2014 erhoben werden soll.
Zukünftig soll eine solche Sportstättenbenutzungsgebühr nur für den Erwachsenenbereich erhoben werden. Der Jugendsport ist davon nicht betroffen.
Um eine konkrete Datenbasis für die Berechnung der Gebührenhöhe zu erhalten, muss der Fachbereich Schule und Sport ermitteln, in welchem Umfang die Sportstätten durch den Jugendsport und den Erwachsenensport im Trainingsbetrieb belegt werden.
Die Sportverwaltung bittet daher die Vereine um Mitarbeit bei der Vervollständigung der Daten. Die HSP-Maßnahme sieht Einnahmen in Höhe von maximal 100.000 Euro jährlich von den über 200 Sportvereinen in der Stadt mit ca. 30.000 aktiven, Erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern vor.