Die Windradprojekte der NEW, der Tag gegen Lärm und der Naturschutz
Karsten Simon [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am 24. April 2013 war der Tag des Lärms. Bei den zahlreichen Beiträgen dazu im Radio ging es im Wesentlichen um Alltagslärm (Verkehr, laute Musik usw).
Schlimmer als Alltagslärm ist für die Betroffenen der Lärm, der von Windkraftanlagen ausgeht. Er ist aus 2 Gründen besonders schwer zu ertragen:
- Sie können sich ihm nicht entziehen, weil sie in der Nähe der Windräder wohnen, leben, arbeiten.
- Der Lärm ist besonders unerträglich, weil die Geräusche regelmäßig sind. Ca. alle 1,5 Sekunden streicht ein Flügel am Mast vorbei und dann macht es „Plopp“. Extrem störend ist das nachts, wenn man bei offenem Fenster schlafen möchte.
Eine erhebliche Gesundheitsgefahr stellt auch der mit jedem Plopp entstehende sog. Infraschall dar. Das sind Schalldruckwellen unterhalb der Hörschwelle, die auf den Gleichgewichtssinn wirken.
Ihr ebenfalls gleichmäßiger Rhythmus erzeugt bei vielen Menschen Übelkeit, Benommenheit und Schwindel. Aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften durchdringt der Infraschall geschlossene Fenster und Türen und wird nur durch ausreichenden Abstand zwischen Wohnhäusern und Windrad gedämpft.
Beide Geräuscharten werden von den geltenden Bestimmungen für die Aufstellung von Windrädern nicht erfasst. Bei der Beurteilung des hörbaren Schalls bleibt der gleichmäßige Rhythmus unberücksichtigt und der Infraschall wird komplett ignoriert, weil er ja unhörbar ist – was man nicht hören kann, ist auch nicht schädlich.
Bis 2011 waren 1.500 m Mindestabstand der Windräder zur Wohnbebauung vorgeschrieben, die derzeitige Landesregierung hat diesen Abstand auf nur noch 500 m gesenkt.
Die jetzt sehr viel näher beim Menschen mögliche Aufstellung ist angeblich nötig, damit noch mehr Windräder aufgestellt werden können, die für die Energiewende hin zu einer regenerativen Energieerzeugung benötigt werden. Allerdings ist ihr Betrieb aufgrund der völlig überzogenen Subventionen durch die EEG Umlage auch ein höchst lukratives Geschäftsmodell.
Die NEW will in 2 Naherholungsgebieten am Buchholzer und Hardter Wald insgesamt 4 Windräder in nur 500 m Abstand von den nächsten Wohnhäusern errichten und hofft auf weitere Projekte:
- 6 bis 8 Windräder im JHQ nach dem Abzug der Briten
- 5 Windräder auf dem Gelände des benachbarten ehemaligen Air Force Hospitals
- 5 Windräder auf der östlich vom Hospital gelegenen Freifläche.
JHQ und Hospital liegen mitten im Wald und werden deshalb nach Rückbau der aufgegebenen Gebäude schnell wieder von der Natur in Besitz genommen werden. Sie werden damit auf natürliche Weise wieder Teil des dortigen großflächigen Naturschutzgebietes.
Unter Führung der vom Land beauftragten Gesellschaft NRW.URBAN erarbeiten Stadt und Bund als Eigentümer gegenwärtig Konzepte für die zukünftige Nutzung dieser Gebiete. NRW.URBAN hat die bisherigen Ergebnisse in einem umfangreichen Bericht mit Datum 30.11.2012 zusammengetragen.
„… Die Kombination einer Nachnutzung, gleich welcher Art, mit Windkraft wird nach wie vor als sinnvoll erachtet.
Dazu wird die Information ergänzt, dass es gegen zwei von der NEW geplante Windkraftanlagen im Süden Rheindahlens bereits Widerstände in der Bevölkerung gibt.
Windkraft auf den Konversionsflächen zu platzieren würde nach Auffassung der Bezirksvertretung auf eine größere Akzeptanz stoßen und damit politisch eher durchsetzbar sein.
NEW
Der aktuelle Sachstand der Konzeptüberlegungen für das JHQ wurde Vertretern der NEW vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
NEW hält eine Realisierung von WKAs in NSG für unrealistisch.
Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten (NSG)
Die gewünschte Realisierung von WKAs auf dem Konversionsstandort JHQ sollte nicht durch eine NSG-Ausweisung erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
Die gewählten Abstände (Windkraftanlagen untereinander, zum FFH-Gebiet, zur Wohnnutzung und zum Wald) der dargestellten Windkraftanlagen werden von NEW bestätigt und als sinnvoll erachtet. …“ (Zitat Ende).
Das ist die unverhohlene Forderung der NEW an die Planer, den Naturschutz dem profitablen Geschäftsmodell Windkraft unterzuordnen.