Stadt schließt Kooperationsvertrag mit Landschaftsverband
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmg] Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die Stadt Mönchengladbach wollen künftig noch enger bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung und besonderen sozialen Schwierigkeiten zusammenarbeiten.
Ziel einer jetzt geschlossenen Kooperationsvereinbarung ist es, „gemeinsam die Unterstützungsstrukturen zu einem ‚inklusiven Sozialraum‘ weiter zu entwickeln.
Die Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe – einer Sozialhilfe-Leistung für Menschen mit Behinderung – sollen individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung erhalten, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Dabei gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“, sagte Dr. Michael Schmitz, Mönchengladbachs Beigeordneter für Recht, Soziales, Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz.
„Wir wollen mehr Menschen mit Behinderungen als bisher ein selbstständiges Leben mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung ermöglichen; auch Menschen, die heute noch in einem Wohnheim leben, sollen in eine eigene Wohnung wechseln können,“ so Dr. Schmitz weiter.
Die LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache ergänzte: „Unser übergreifendes Ziel ist es, die bestehenden Hilfen zu inklusiven Lebensverhältnissen weiter zu entwickeln. Wir wollen die in der Behinderten-Rechts-Konvention der UN formulierten Grundrechte für alle Menschen mit Behinderung Wirklichkeit werden lassen“.
Es gehe darum, Menschen mit Behinderungen nicht länger aus dem normalen Alltagsleben auszugrenzen.
Um diese gemeinsamen Ziele auch in der Praxis umzusetzen, verabredeten Stadt und LVR, in gemeinsamen Regionalkonferenzen zu planen und sich abzustimmen. Die Vereinbarung sieht gemeinsames Controlling und Wirkungsüberprüfung vor. Jährlich sollen die erreichten Ziele bilanziert werden.
Derzeit erhalten rund 1.700 Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher mit Behinderung Wohnhilfe-Leistungen des LVR.
Davon lebt die Hälfte in einem Wohnheim; die andere Hälfte wohnt bereits selbstständig mit ambulanter Unterstützung in den eigenen vier Wänden.