E-Scooter im Linienverkehr: Mitnahmestopp für E-Scooter am 30. Oktober vor Landgericht
Vorstand VdK Mönchengladbach [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am Freitag, 30.10.2015 will der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. als Kläger vor dem Bochumer Landgericht erreichen, dass der Verkehrsbetrieb BOGESTRA AG Elektro-Scooter wieder in seinen Bussen befördert.
Seit Ende vergangenen Jahres wurde seitens des Verkehrsbetriebes aufgrund eines umstrittenen Sicherheitsgutachtens ein Mitnahmestopp ausgesprochen, der Menschen mit Körperbehinderung, die auf das Hilfsmittel E-Scooter angewiesen sind, diskriminiert.
Die Verhandlung findet im Landgericht, Westring 8, 44787 Bochum, 1. Etage, Sitzungssaal A 145 um 12:30 Uhr statt.
Der BSK rechnet mit zahlreichen Prozeßbesuchern vor Gericht, da das Thema zwischenzeitlich in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit und bei betroffenen Menschen Bestürzung und Verunsicherung erzeugt hat und freut sich über jeden, der an dieser Verhandlung teilnimmt.
Foto: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V