Barrierefreiheit und die neue UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am 18. März 2009 lud der Sozialverband VdK Deutschland zur Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen“ nach Mainz ein. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen wird in Deutschland am 26. März rechtsverbindlich.
Teil der Konvention ist neben vielen anderen Bereichen auch die Herstellung von Barrierefreiheit, etwa beim Bauen und Wohnen, in Kommunikation und Information oder bei Verkehr und Mobilität.
Menschen mit Behinderungen sollen nach den Vereinbarungen der Konvention gleichberechtigt Zugang zu Transportmitteln, Gebäuden und Straßen, aber auch zu Information und Kommunikation, Freizeit sowie Kultur erhalten. So haben sich die Vertragsstaaten in der Behindertenrechtskonvention unter anderem verpflichtet, Mindeststandards und Leitlinien zur Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu erarbeiten und deren Einhaltung zu überwachen.
Darüber hinaus haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass auch private Anbieter, die Einrichtungen oder Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen, alle Aspekte der barrierefreien Zugänglichkeit berücksichtigen.
In welcher Hinsicht besteht nun in Deutschland dazu noch Handlungsbedarf? Wo müssen noch Schritte unternommen werden, um allen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe und unabhängige Lebensführung in allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten? Vielfach besteht dazu Unklarheit. Aus diesem Grund lud am 18. März 2009 der Sozialverband VdK Deutschland gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, zur Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen“.
Die Konferenz fand im Rahmen der Kampagne „alle inklusive! – Die neue UN-Konvention“ statt. Damit war die Fachkonferenz eine von insgesamt acht Veranstaltungen bundesweit, die jeweils ein spezielles Thema der Konvention in den Blickpunkt rücken – von Bildungspolitik über Barrierefreiheit bis hin zu Politik für Frauen mit Behinderungen.
Fachlich betreut und organisiert wurde die Tagung vom VdK-eigenen Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) in Mainz. Unter den Fachreferenten waren daher auch Dr. Volker Sieger und Annerose Hintzke vom IbGM.
Rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am 18. März im ZDF-Konferenzzentrum in Mainz zusammen, um auf der Fachkonferenz verschiedene Aspekte der Barrierefreiheit zu diskutieren, Handlungsfelder und derzeit bestehende Probleme zu benennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, sagte dazu: „Wir müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um behinderten Menschen den barrierefreien Zugang zu allen Verkehrsmitteln zu ermöglichen“, so Mascher in ihrem Grußwort.
„Deshalb brauchen wir neben dem Recht auf diskriminierungsfreie Beförderung auch eine entsprechende Ausstattung der Verkehrsmittel. Das gilt für Flugzeuge, Züge, Busse und Schiffe gleichermaßen.“
Rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an der Fachkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen“ teil.