Hausanschlussanierung bis spätestens 2015? – Teil II: Dichtheitsprüfungen nicht im Auftrag der NVV
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In den letzten Wochen häufen sich wieder die Meldungen, dass angebliche Mitarbeiter der NVV den Kunden an den Haustüren Untersuchungen zur Dichtheitsprüfung anbieten. Die Dichtheitsprüfungen werden jedoch nicht von der NVV angeboten oder durchgeführt.
Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Die Sachkunde ist personenbezogen und die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW festgelegt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) hat die Sachkundigen in einer Liste aufgeführt: http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Gesetzliche Grundlagen
§61 a Landeswassergesetz schreibt für alle Eigentümer vor, im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- oder Mischwasser nach der Errichtung durch einen Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.
Die Prüfung der Dichtheit kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Durch optische Inspektion mit einer Kamera, Druckprüfung mit Wasser oder mit Luft. Welche Methode zum Einsatz kommt, bestimmt der Sachkundige.
[PM/bzmg]