Dichtheitsprüfung – Offener Brief an Oberbürgermeister Bude und Rat zur Aufhebung der Fristensatzung

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

Zum Thema „Dichtheitsprüfung“ sandte Klaus Lau, Beiratsmitglied des Vereines „DND – Dicht­heitsprüfung-Nein Danke e.V.“, am 24.03.2013 einen offenen Brief an Oberbürgermeister Bude und die Ratsmitglieder.

Damit stellt Lau einen Bürgerantrag zur Aufhebung der Fristensatzung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle und beantragt eine Resolution an den Landtag zwecks Aussetzung des Vollzuges der Dichtheitsprüfung:

Bürgerantrag

Funktionsprüfung privater Hauskanäle („Kanal-TÜV-NRW“)

– Aufhebung der Fristensatzung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle
– Anregung zur Resolution an den Landtag zwecks Aussetzung des Vollzugs

 – offener Brief –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen des Mönchengladbacher Stadtrates,
sehr geehrte Herren des Mönchengladbacher Stadtrates,

als Bürger der Stadt Mönchengladbach beantrage ich und rege hiermit an: 

  • die Fristensatzung zur Funktionsprüfung (früher: Dichtheitsprüfung) aufzuheben;
  • eine Resolution der Stadt MG an die Landesregierung NRW zu stellen, um darin anzuregen,den Vollzug des Gesetzes bis zur Beendigung des erst jetzt beginnenden 5-jährigen Monitorings, etwa durch ein Moratorium, so lange auszusetzen, bis die dadurch gewonnenen objektiv wissenschaftlich ermittelten Analysen ausgewertet wurden und danach in eine faktenorientierte, ergebnisoffene neue Entscheidungsfindung einbezogen werden können.
  • Ich möchte vorsorglich bereits jetzt den Rat der Stadt MG auf das Urteil des OLG Lüneburg vom 10.01.2012 (Az.: 9 KN 162/10) hinweisen, wonach landesrechtlich vorgeschriebene Satzungsregelungen unzulässig sind, die allein wasserrechtliche Zielsetzungen, wie den Schutz des Grundwassers, verfolgen oder den Grundstückseigentümer unverhältnismäßig belasten.

Begründung:

Fristentensatzung

Das Gesetz vom 27.02.2013 selbst sieht für unsere Trinkwassergewinnungsgebiete Fristenregelungen vor. Die bisher im Vollzug intern ausgesetzte Fristensatzung der Stadt Mönchengladbach hat sich mit der Novellierung des Landeswassergesetzes erübrigt, da eine verpflichtende Dichtheitsprüfung privathäuslicher Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzzonen nicht mehr vorgesehen ist.

Resolution

Da entgegen rechtstaatlicher Selbstverständlichkeit und dem eindeutigen Petitionsbeschluss, auch in meiner Petition (15-P-2011-02678 – 00 vom 07.6.2011), bis heute keinerlei objektiv wissenschaftlich belastbare Beweise für eine tatsächliche trinkwassergefährdende Undichte aus Eventualleckagen unserer privaten Abwasserleitungen vorgelegt wurden, wäre die praktische Umsetzung der gesetzlich fortbestehenden beweislosen Verpflichtung innerhalb von Wasserschutzgebieten (WSG) solange eine unzumutbare finanzielle Belastung, bis eine verwaltungs- und verfassungsgerichtliche Überprüfung stattgefunden hat.

In NRW kann diese seitens der Bürger nicht ohne rechtsmittelfähige Aufforderungsbescheide angestoßen werden. Mit dem erst jetzt beginnenden 5-jährigen Monitoring bekennt sich die Regierung offen zu der unwiderlegten Tatsache, dass es bisher keinerlei belastende Beweise gibt. Man bräuchte eigentlich nur die flächendeckend vorliegenden Trinkwasseranalysen retroperspektivisch auszuwerten, um danach zu wissen, dass derzeit in NRW überhaupt kein Handlungsbedarf besteht.

Eine von mir durch Auskunftsersuchen an die dortigen Wasserwerke durchgeführte trinkwasserrelevante Auswertung der regelmäßig objektiv wissenschaftlich ermittelten Analysen des in 2004/2005 in und unter 530 Einfamilienhäusern aufwändig durchgeführten Pilotprojektes Köln-Höhenhaus hatte dagegen eindeutig gegenteilige Beweise erbracht. Man hatte vorher akribisch das in Trinkwasserzonen I und II am dichtesten mit Einfamilienhäusern alter Bausubstanz besiedelte Gebiet von ganz NRW ausgesucht.

Im Prüfauftrag zum Pilotprojekt an die RWTH AC war versäumt worden, die Beurteilung der regelmäßig von ausgebildeten Chemikern ermittelten Trinkwasseranalysen der letzten Jahrzehnte und die Entwicklung nach der Totalsanierung in die wissenschaftliche Betrachtung einzubeziehen. Diese waren lt. Auskunft der dortigen Wasserwerke bereits seit Jahrzehnten ohne jede Auffälligkeit, was sich bis heute nicht geändert hat.

In jedem Trinkwassergewinnungsgebiet seit Jahrzehnten vorliegende, nach objektiv wissenschaftlichen Kriterien ermittelte Analysewerte würden demnach bereits ein NRW-weites, retroperspektivisch flächendeckendes Monitoring ermöglichen. Der unbeirrt aufrecht erhaltene Generalverdacht auf tatsächliche Grundwassergefährdung durch Eventualleckagen würde damit mühelos widerlegt. Hinzu kommen jährlich hervorragende Testate ab Bundesumweltminister sowie alle 3 Jahre EU-Belobigungen als Musterschüler Europas wegen nahezu zu 100 % erfüllter weitergehender Abwasserbehandlung mit Noten „sehr gut“ und dem Testat „Die EU-Vorgaben werden vorbildlich und voll erfüllt“ (z. Vergleich: Belgien z. B. 50 %).

Die deutschen Daten aller 16 Bundesländer werden lt. Bundesumweltminister (BMU) vom Umweltbundesamt (UBA) vor Übermittlung an die EU in einem aufwendigen Prozess auf Plausibilität geprüft und in hohem Maß qualitätsgesichert an die Kommission berichtet.

Insbesondere in unserer Stadt Mönchengladbach ist die Trinkwasserqualität so hervorragend, dass das Wasser theoretisch bereits ab Tiefbrunnen getrunken werden könnte. Und das trotz üblich widriger Umstände wie eingekaufter Gülleausbringungen, Friedhofsbelastungen durch Medikamente, rückständiger öffentlicher Kanalsanierung (Kanal SüwV Kan 16.01.1995) sowie potentieller Leckagen am Kanalsystem, die durch Wasserentnahme tausender Sümpfungsbrunnen von bis zu 150 Mio m³/a Kanalverwerfungen hervorrufen können (Braunkohlebericht der Stadt Mönchengladbach 2007). Selbst Spuren von Medikamenten werden nicht gefunden (z. B. RP Serie ab 22.03.2011).

Dies alles bestätigt die hervorragend aquaphysikalisch wirksame Filterwirkung unseres hiesigen Untergrundaufbaus, der demnach vollkommen ausreichend ist, um eventuelle Schadstoffe aus Eventualleckagen völlig ausreichend auszufiltern und einzulagern.

Auch das neue Gesetz steht in überzeugend begründeten Verdacht, wegen eklatanter Verletzung des grundgesetzlich normierten Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) zwischen dem den Bürgern zugemuteten finanziellen Aufwand und dem damit angestrebten Ziel materiell verfassungswidrig zu sein. Auf den als Leitgedanken des Grundgesetzes zu beachtenden Gleichheitsgrundsatz bräuchte man nur als begleitende Fußnote zurückgreifen.

Auch das seitens der Regierung als letztes Hilfsargument stets bemühte Vorsorgeprinzip fordert lt. EU-Leitlinien zwingend die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Vorgeschrieben sind:

  • Ökologische-Risikoanalysen
  • Nutzwert-Analysen
  • Kosten-Wirksamkeitsanalysen

Nichts von alledem liegt vor.

Man will erst jetzt mit einem 5-jährigen Monitoring beginnen, obwohl allüberall eindeutig Gegenteiliges bewiesen ist. Klarer kann man nicht eingestehen, nichts in der Hand zu haben.

Es gilt demnach, den nach wie vor beweislos verbliebenen Aktionsplan der Regierung auch innerhalb von WSG so lange bürgerschützend in einem schadlosen Zustand zu halten, bis möglichst zeitnah ein justiziabler Zustand erreicht ist. Damit am Ende unsere Justiz als neutrale Kontrollinstanz der demokratischen Gewaltenteilung über Recht oder Unrecht der Gesetzgebung entscheiden kann – fairer geht’s nicht.

Aufgrund dieses Gesamtsachverhalts beantrage ich:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach möge beschließen, eine Resolution an die Landesregierung NRW zu verabschieden, um nach dem bewährten Entscheidungsmuster „Monitoring, Moratorium und danach erst die Entscheidung“ verfahren zu können.

Im Monitoring wird zunächst objektiv wissenschaftlich untersucht, ob unter Beachtung des grundgesetzlich normierten Verhältnismäßigkeitsprinzips überhaupt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine beweislose flächendeckende Dichtheitsprüfung besteht.

Im Moratorium wird die Übereinkunft vereinbart, etwas vorher Beschlossenes erstmal zu unterlassen.

Nach objektiv wissenschaftlich belastbarer Faktensammlung wird ergebnisoffen neu entschieden, ob unter Beachtung des Übermaßverbotes überhaupt juristisch belastbare Gesetzgebung erforderlich und möglich ist.

Als Anregung für die Resolution schlage ich folgendes vor:

„Der Rat der Stadt Mönchengladbach nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Landesregierung beabsichtigt, durch ein Monitoring die Notwendigkeit der Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen auf eine objektiv wissenschaftliche Basis zu stellen.

Er hat jedoch kein Verständnis dafür, dass sie bereits vor Abschluss des Monitorings weiter an der flächendeckenden Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten festhält.

Die auch in Mönchengladbach hervorragenden Trinkwasserqualitäten lassen eindeutig auf eine hervorragende aquaphysikalisch wirksame Filterwirkung unseres hiesigen Untergrundaufbaus schließen, der vollkommen ausreichend ist, eventuelle Schadstoffe aus Eventualleckagen auszufiltern, einzulagern und in ihrer potentiellen Auswirkung zu neutralisieren.

Im Übrigen hält der Rat bei Ausrichtung des Monitorings eine wissenschaftlich belastbare Differenzierung nach Schutzklassen für dringend geboten. Insbesondere deswegen, weil Trinkwasserschutzgebiet III als erweitertes Schutzgebiet von Fachleuten chemische Schutzzonegenannt wird und diese Trinkwassereinzugsbereiche vor weitreichenden, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten sollen. Insbesondere bei privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb der Schutzzone II wird daher kein potentielles Risiko für die Schädigung von Umwelt und Bürger durch möglicherweise doch aus privaten Abwasserleitungen austretendes Abwasser gesehen.“

Für den Fall einer vom Rat der Stadt Mönchengladbach gesehenen Unumgänglichkeit von privathäuslichen Prüfungshandlungen innerhalb von WSG, schlage ich zur Beschleunigung der vielfach anstehenden Gerichtsverfahren vor, die Stadtverwaltung zu beauftragen, jede Art von Bescheiden in Zusammenhang mit der Dichtheitsprüfung/ Funktionsprüfung vor, in und unter Privathäusern ausschließlich mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erlassen, damit die fragwürdige Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetztes möglichst kurzfristig geprüft und so die Angelegenheit danach rasch und endgültig ein rechtsstaatlich sauber geklärtes Ende finden kann.

Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Jeder könnte sich z. B. mit diesen guten und schlüssigen Argumenten selbst vertreten.

Es haben zum Beispiel auch Haus & Grund Rheinland e. V. und viele andere ausgewiesene Experten nach wie vor überzeugend begründbare Zweifel an der materiellen Verfassungsmäßigkeit der neuen gesetzlichen Regelung bestätigt und daher ihre juristische und kanaltechnische Unterstützung bei der überfälligen gerichtlich Überprüfung des Gesetzes zugesagt, das in diesen Regelungsbereichen schlichtweg nichtig und damit gegenstandslos wäre.

Durch das NRW – Landeswassergesetz wurde bereits mehr als genug redlich erworbenes Bürgervermögen gegenwertlos und dazu noch ökologisch sinnlos vernichtet. Es gab und gibt bis heute für eine solch unverhältnismäßige gesetzliche Regelung überhaupt keinen objektiv wissenschaftlich nachgewiesenen und damit gerichtlich überprüfbaren Handlungsbedarf. (Verhältnismäßigkeit/ Übermaßverbot)

 Es bleibt selbstverständlich wie bisher jedermann unbenommen, seinen privateigenen Kanal bei objektiv nachgewiesenen konkreten Verdachtsmomenten auf behördliche Anregung und Überwachung hin oder aus eigener Entscheidung heraus prüfen und erforderlichenfalls sanieren zu lassen. Das wird sicher nur dann der Fall sein, wenn objektive Indizien auf Leckagen oder sonstige Besonderheiten hinweisen.

Ich bitte Sie um fachlich objektive Diskussion, mehrheitliche Zustimmung und kurzfristige Umsetzung meiner Anregungen und Anträge.

Die Mönchengladbacher Bürger werden bei den bevorstehendem Kommunalwahlen 2014 Gelegenheit haben, Ihr persönliches politisches Handeln zu beurteilen.

[Ende des Bürgerantrages]

Kontakt:

mailto:dnd@alles-dicht-in-nrw.de

Hompage des Vereines:

http://dnd.alles-dicht-in-nrw.de

 

3 Kommentare zu “Dichtheitsprüfung – Offener Brief an Oberbürgermeister Bude und Rat zur Aufhebung der Fristensatzung”
  1. Vorab: Hinweis auf Fernsehbeitrag zum Thema Kanal – TÜV:
    ARD – Plusminus (Wirtschaftmagazin) : 10.4.2013 21:45 Uhr

    @M.Angenendt
    Es wurde bereits Kontakt zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Mönchengladbacher Büchereineubau aufgenommen.

    Zum Thema Dichtheitsprüfung ist es auch jetzt wichtig, Hausbesitzer und Mieter (Nachbarn, Verwandtschaft, Freunde, Bekannte …) auf die latent drohende Gefahr hoher Kosten, ohne jeden ökologischen Nutzen, hinzuweisen und im Allgemeinen und Einzelnen auf rechtsmittelfähige Aufforderungsbescheide mit Rechtsmittelbelehrung zu warten.

    Eine Unterschriftenliste wird übrigens geführt unter: http://petition.alles-dicht-in.de/ )

    Mit dem neuen Rot-Grünen Gesetz hat sich am indiz – oder beweislosen „Beuteschema flächendeckende Dichtheitsprüfung“ überhaupt nichts geändert.

    Es wurde den 396 NRW-Kommunen lediglich die Möglichkeit eingeräumt, das Terrain für die Eröffnungsjagd da zu verkleinern, wo es die Stadträte unter Lobbyführung zulassen.

  2. Man kann nur hoffen, dass dieser Irrsinn gestoppt wird. Der Einfallsreichtum wie an das Geld der Bürger zu kommen ist, kennt keine Grenzen.

    Dass sich Handwerker freuen ist nur logisch. Würde ich mich auch mit der Lizenz zum Gelddrucken dank Gesetz.

    Ich fürchte nur, dass sich zu wenige Betroffene wehren.

    Wäre sehr bedauerlich.

    Wäre es möglich Unterschriftenlisten auszulegen?

  3. Die MG-FDP hat soeben auf der Frühjahrsausstellung 2013 aus dem Stand heraus bereits hunderte Unterschriften im Sinn des Bürgerantrags an den Oberbürgermeister mit seinem MG Stadtrat gesammelt.

    Es gibt nämlich in den meisten Kommunen, wie auch in Mönchengladbach, keinerlei nachgewiesene oder überhaupt nachweisbare gesundheitsrelevante Belastung durch eventuelle Schäden in privaten Kanälen. Auch und besonders nicht in Wasserschutzgebieten !!!

    Eines der offiziell verschwiegenen Highlights des Ökowahns ist die Tatsache, dass auch Medikamentenreste (z. B. aus Ausscheidungen oder illegalen Entsorgungen in die Toiletten) in den meisten Klärwerken überhaupt nicht eliminiert werden (können).

    Die dort über das Kanalsystem ordnungsgemäß ankommenden Chemikalien werden „schuppdiewupps“ und vollkommen legal über die Vorfluter (= Bäche, Flüsse und Seen) „entsorgt“, von wo aus sie am Kreislauf der (Trink-) Wassergewinnung wieder ungestört teilnehmen können.

    Demokratische Politik ist nicht zur haushaltbeliebigen Selbstbedienung der öffentlichen Haushalte geschaffen worden. Ein Anteil von ca. 40 % der bis zu 10 Milliarden Kosten (RP vom 27.2.2013) würde diesen Kassen zufließen.

    Wenn es dazu kommen würde …

    Der Demokratie sei Dank haben wir in Deutschland Gewaltenteilung, in der die Gerichte immer öfter das letzte Wort haben, um die Begehrlichkeiten der öffentlichen Hände zu kontrollieren und zu am Ende unterbinden.

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