SPECIAL: „Wählt“ OB Bude vorzeitigen Rücktritt? – Teil I: Die Lage
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Wer die Wahl hat, hat die Qual“ sagt ein Sprichwort. In Niedersachsen wurde am letzten Sonntag der Landtag gewählt, in Hessen und Bayern soll dies im Herbst geschehen und voraussichtlich am 22.09.2013 steht die Bundestagswahl an. Aber auch in Mönchengladbach gibt es etwas zu wählen.
Nein, nicht Rat, Bezirksvertretungen oder gar der Oberbürgermeister.
In Mönchengladbach geht es in den Parteien darum, die zu „wählen“, die im nächsten Jahr in den nicht gerade gemütlichen, ja teilweise unter Arbeitsschutzgesichtspunkten vollkommen unzulässigen Kunstoffschalen mit vier-gliedrigem Fuß Platz nehmen dürfen oder müssen.
Mindestens zwei unserer Kommunalpolitiker brauchen sich darüber keine Sorgen mehr zu machen. Dr. Jansen-Winkeln (FDP) und Lothar Beine (SPD) reichts. Sie hören auf.
Das Gleiche könnte auch für den Hauptverwaltungsbeamten Norbert Bude gelten. Vielleicht aber nur vorübergehend. Vielleicht!
Nach geltendem Landesrecht wäre der Posten erst 2015 neu zu besetzen. So sah es das von der Landesregierung von CDU und FDP geänderte Kommunalwahlgesetz vor. Die beiden wollten vor 2009, dass die Haupverwaltungsbeamten (Landräte, (Ober-)Bürgermeister) nicht mehr zeitgleich mit den Ratsvertretern gewählt werden.
Das wollen die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im NRW-Landtag wieder zurückdrehen, wie einem entsprechenden Gesetzentwurf zu entnehmen ist. Später, also erst in vielen Jahren sollen demnach die Räte und Bürgermeister wieder gemeinsam an einem Tag gewählt werden.
Wenn nichts dazwischen kommt, wäre das erst 2020 möglich.
Am Freitag, 01.02.2013, findet eine Expertenanhörung des Ausschusses für Kommunalpolitik statt. Nach derzeitigem Plan wird der Landtag wahrscheinlich noch im März, allerspätestens aber im April 2013 in zweiter Lesung den Gesetzentwurf beraten und dann mit hoher Wahrscheinlicheit auch verabschieden.
Weil eine Verlängerung der Ratsperiode um ein Jahr (auf 2015) ebenso rechtlich angreifbar wäre, wie eine Verkürzung der Amstzeit der Landräte und (Ober-)Bürgermeister um ein Jahr auf 2014, hat die Landesregierung einen „Trick“ eingebaut.
Wenn ein „Hauptverwaltungsbeamter“ – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig nicht mehr zur Verfügung stehen würde, muss ein neuer gewählt werden. Und das wäre dann logischerweise bei der nächsten Kommunalwahl 2014.
Der „Trick“ dabei ist, dass beispielsweise zurücktretende Oberbürgermeister beamtenversorgungsrechtlich so gestellt werden sollen, als ob sie ihre volle Amtszeit, also bis 2015 im Amt geblieben wären.
Das liegt aber, wenn alles „normal“ läuft, also keine gesundheitlichen oder andere Gründe eine Rolle spielen, ganz am bisherigen Amtsinhaber selbst.
Der könnte nämlich aufgrund dieses „Tricks“ in diesem Jahr „wählen“ ob er zurücktritt und bei der Kommunalwahl 2014 gemeinsam mit seinen Parteifreunden wieder antritt, oder ob er erst 2015 antritt … oder aber gar nicht mehr.
Vor dieser „Wahl in eigener Sache“ stünde – so der Gesetzentwurf zum Gesetz wird – OB Norbert Bude und wird dabei mindestens diese Aspekte berücksichtigen:
- Image/Ego und Macht
- Finanzielles
- Parteitaktik, Wahltaktik
Natürlich bewegt man sich bei diesen und weitergehenden Überlegungen noch im Bereich der Spekulation. Noch!
Bald wird es jedoch Klarheit geben müssen, denn in diesem Jahr werden die Parteien ihre Kommunalwahlkandidaten „in Position“ bringen und auch die Reservelisten aufstellen müssen.
Dann wird sich zeigen, wer die Liste der SPD Mönchengladbach anführt und damit auch der Kandidat für die OB-Wahl wird.
Immer vorausgesetzt, OB Norbert Bude wählt die Option eines vorzeitigen Rücktrittes.
Welche Auswirkungen dessen Entscheidungen haben könnten, lesen Sie in den weiteren vier Teilen dieses SPECIALS.