SPD lehnt Bevormundung in der Auswahl der Müllverbrennungsanlage ab
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Für große Irritationen sorgt NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), der den Kommunen im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans die Auswahl auf eine ortsnahe Müllverbrennungsanlage vorschreiben möchte.
Dies bedeutet nach Ansicht der Mönchengladbacher SPD-Fraktion eine Abkehr vom bislang geltenden Abfallwirtschaftsplan und würde die Kommunen bei der Ausschreibung der Abfallentsorgung massiv einschränken.
SPD-Fraktionschef Lothar Beine: „Mönchengladbach hat im Vorjahr den bisherigen Abfallvertrag mit einer Verbrennung in Krefeld gekündigt. Die bisherigen langfristigen Verträge haben uns jeglichen Spielraum einer Gebührensenkung genommen. Jetzt haben wir den Freiraum Ausschreibung und Neuvergabe und die augenblickliche Marktlage lässt die Hoffnung auf eine Entlastung der Bürger zu. Die Kreise Viersen und Heinsberg haben dies bewiesen.“
Die SPD-Fraktion macht in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, an den Wirtschaftsminister Garrelt Duin, an die SPD-Landtagsfraktion und an Minister Remmel die Situation sehr deutlich.
Zugleich gibt es einen eindeutigen Widerspruch zwischen der von der EU höchstrichterlich vorgeschriebenen EU-weiten Ausschreibung und dem vom Umweltminister ausgelösten Zwang zu einer im Abfallwirtschaftsplan ausgewählten Müllverbrennungsanlage.
Die Vergabefreiheit der Kommune würde faktisch aufgehoben.
Lothar Beine: „Mülltourismus quer durch Europa lehnen wir ab und die Transportkosten würden im Ergebnis einen günstigen Verbrennungspreis aufwiegen. Aber eine regionale Entsorgung darf nicht in eine Planwirtschaft münden, die die kommunale Selbstverwaltung aufhebt und nur noch einen nahen Verbrennungsstandort vorschreibt. Schlimmer ist noch, dass der Umweltminister in laufenden Ausschreibungsverfahren, u.a. auch für Mönchengladbach, die Vereinbarung von Sonderkündigungsrechten fordert, damit die Vergabe notfalls rückgängig gemacht werden kann. Dies ist Preistreiberei auf Kosten der Gebührenzahler. Hält der Umweltminister an seiner Absicht fest, muss sich auch Mönchengladbach im Interesse der Müllgebührenzahler juristisch wehren.“