Hans-Willi Körfges (SPD): Landesregierung ändert Kommunalen Finanzausgleich • Mönchengladbach erhält ca. 9 Millionen Euro weniger Landesmittel

Bernhard Wilms [ - Uhr]

 [18.11.2018] Zu diesen Mindereinnahmen für den Mönchengladbacher Haushalt lässt der Mönchengladbacher SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Willi Körfges erklären:

„Der Entwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht deutliche strukturelle Veränderungen beim Kommunalen Finanzausgleich vor.

Jetzt wissen wir, dass Mönchengladbach 2019 an Schlüsselzuweisungen und finanziellen Mitteln im Vergleich zu der bisherigen Systematik netto 8,9 Millionen Euro verliert.

CDU und FDP machen eine kommunalfeindliche Politik, die zu Lasten von Mönchengladbach geht.

Trotz aller offiziellen Beteuerungen scheinen CDU und FDP immer noch nicht verstanden zu haben, dass die Kommunen das Fundament unserer Demokratie sind.

Ihre Handlungsfähigkeit muss gestärkt werden.

Stattdessen schwächt die Landesregierung strukturschwache Städte und Gemeinden und betreibt Umberteilung auf deren Rücken.“ (Zitat Ende)

Hintergrund:

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag hat in seiner letzten Sitzung den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) beraten.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor: 

  • Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden
  • Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.
  • Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten Abschlägen auf den Landesdurchschnitt. 

Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf zugutekommen sollen.

Während viele steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der bisherigen Systematik des GFG erhalten würden.

Im Abschnitt „Schlüsselzuweisungen“ des Vorberichtes von Kämmerer Michael Heck zum Doppelhaushalt 2019/2020 heißt es auf Seite 33 u.a.

„Auf Grundlage der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2019 darf Mönchengladbach in 2019 Schlüsselzuweisungen i. H. v. rund 223,4 Mio. EUR erwarten.

Gegenüber den in 2018 erhaltenen Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 216,2 Mio. Euro bedeutet dies ein Plus von 7,2 Mio. Euro, und liegt um 1,8 Mio. Euro leicht über dem im Etat 2018 für das erste Finanzplanjahr 2019 kalkulierten Betrag.

Auf dieser Basis wird in 2020 unter Berücksichtigung der Orientierungsdaten, die eine Steigerung von 5,6% prognostizieren, bei den Schlüsselzuweisungen mit einem Betrag in Höhe von 235,9 Mio. Euro kalkuliert.“ (Zitat Ende)

Dies würde bedeuten, dass die Stadt Mönchengladbach nicht nur NICHT mit der Steigerung von 7,2 Mio. EURO rechnen kann, sondern auch noch 8,9 Mio. EURO weniger erhielte.

Mathematisch ergibt sich daraus ein Minus von 16,1 Mio. EURO im städtischen Haushalt, was – neben anderen Aspekten – dazu führen würde, dass sowohl für 2019 als auch für 2020 der geplante Haushaltsausgleich nicht erreicht werden könnte.

 

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