Beines Aussage im Finanzausschuss falsch
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen hatte SPD-Fraktionssprecher Lothar Beine mit Bezug auf die Dringlichkeit der Gesellschaftsgründung hervorgehoben, dass die Bezirksregierung die Gründung der Biogas-Anlagen-Betreibergesellschaft „genehmigen“ müsse.
Dies bestätigte Beine auf unsere heutige eMail-Anfrage so:
„Entscheidungen einer Kommune über die Gründung einer Gesellschaft oder wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft sind nach § 115 der Gemeindeordnung (GO) der Bezirksregierung unverzüglich, spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vollzugs, mitzuteilen.
Die Bezirksregierung muss die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune nach § 107 Abs. 1 GO nach den dort benannten Kriterien prüfen. Die Gründung der vorgesehenen „Biogasanlagen – Gesellschaft“ gehört dazu.
Die Aufnahme einer solchen wirtschaftlichen Betätigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Bezirksregierung.“
Nach Rücksprache der Redaktion mit der Bezirksregierung in Düsseldorf ist eine „ausdrückliche Genehmigung“ nicht erforderlich.
Lediglich eine Anzeigepflicht träfe zu. Sollte die Bezirksregierung Bedenken haben, würde sie diese in einem Zeitraum von 6 Wochen mitteilen; ansonsten könne die Gesellschaft gegründet werden.
1.
Fighter1 schrieb am 14.07.2010 um 14:57 Uhr:
Wieder einmal „typisch Diktator Beine “ – ich mache es für mich schon passend!
Gut, dass auch dennoch nachgefragt wird!
Diese Hartnäckigkeit in Bezug auf die Biogasanlage seitens L. Beine ist doch schon mehr als verdächtig!