Neubau Zentralbibliothek: Ratsbürgerentscheid ohne CDU nicht durchsetzbar – An welcher Stelle will die Ampel die Kosten dafür einsparen?
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Nachdem Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) in überraschend kurzer Zeit dem Antrag der FWG auf eine Sondersitzung des Rates mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Ratsbürgerentscheid“ stattgegeben und auf Dienstag, den 16.04.2013, 15:00 Uhr, terminiert hat, werden ggf. mehrere Aspekte zum Tragen kommen können.
Nach Lage der Zusammensetzung des Rates wird es ohne Zustimmung der CDU-Fraktion keinen Ratsbürgerentscheid geben können. Dass DIE LINKE den Antrag der FWG unterstützt, kann als sicher gelten.
Ebenfalls als sicher kann gelten, dass bei dieser Abstimmung großer Wert auf den Fraktionszwang gelegt wird,
Ob der Oberbürgermeister in diesem speziellen Fall stimmberechtigt ist, werden die Verwaltungsjuristen geklärt oder noch zu klären haben. Dabei werden sie auch festzustellen haben, ob die Stimme des OB für die Ermittlung der erforderlichen 2/3-Zustimmung berücksichtigt werden muss/kann.
Grundsätzlich sind mindestens sechs „Zustimmungsvarianten“ denkbar, wobei der FWG-Antrag bei dreien davon schon rein rechnerisch keine Aussicht auf Erfolg hat, weil dabei unterstellt wird, dass CDU und/oder SPD ihre Zustimmung nicht geben würden.
In der Zustimmungsvariante „A“ würde es eine „satte“ Ratsmehrheit geben.
Bei Variante „B“ können die vermutlich eifrigsten Verfechter des Bibliotheksneubaues, FDP und Grüne, sich der Stimme enthalten, müssen sich also noch nicht einmal explizit gegen einen Ratsbürgerentscheid aussprechen, weil FWG, DIE LINKE, SPD und CDU die erforderliche 2/3-Mehrheit hätten.
Dabei würde die Stimme des Oberbürgermeisters keine Rolle spielen.
Ebenfalls keine Rolle spielen die Stimmen von Zentrum, NPD und der partei- und fraktionslosen Ratsfrau Giesela Stähn, die wahrscheinlich schon aus Prinzip dem FWG-Antrag nicht zustimmen wird, weil sie sich mit ihrer ehemaligen „politischen Heimat“, der FWG, überworfen hat.
Bei der Variante „C“ würde es äußerst knapp, so dass ggf. die Stimme des OB ausschlaggebend sein könnte, wenn er sich entgegen „seiner“ SPD-Ratsfraktion für einen Ratsbürgerentscheid ausspricht: eher unwahrscheinlich.
Eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich wäre es auch, dass die Ampel geschlossen an der Abstimmung nicht teilnimmt. Dann könnte es rechnerische zur Abstimmungsvariante „F“ kommen, wobei die Frage im Raum steht, ob sich die erforderliche 2/3-Mehrheit auf die gesamten Ratssitze, oder nur auf die bei der Abstimmung anwesenden Ratsmitglieder bezieht.
Würde die Ampel sich hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens nicht verständigen können, könnte es durchaus zu einer „Ampel-Enthaltung“ kommen, was den Zeilen 864 und 865 der Kooperationsvereinbarung entsprechen würde.
Darin heisst es u.a. „Die Kooperationspartner vereinbaren, in allen Gremien einheitlich abzustimmen. Wechselnde Mehrheiten sind grundsätzlich ausgeschlossen. …“ (Zitat Ende).
Im Ergebnis würden die Befürworter eines Ratsbürgerentscheides (in der Vaiante „F“: CDU, FWG und DIE LINKE) die 2/3-Mehrheit nicht erreichen und damit unterliegen.
Unterliegen würden die Ampel-Partner dabei aber auch.
Und zwar dem Irrtum, sie könnten (weil sie „ja gewählt und dadurch legitimiert“ seien) ohne Bürgervotum eine neue Stadtbibliothek bauen.
Denn der Stimmung in der Stadt zufolge, würde es dann mindestens zu einem Bürgerbegehren, wenn nicht sogar zu einem Bürgerentscheid kommen. Deren Protagonisten rühmen sich ihrer „Kampagnefähigkeit“, die schlussendlich zur Ablehnung des Neubaues durch die Bürgerschaft führen könnte.
Diese Ablehnung würden Populisten gleichsetzen mit der Ablehnung der Ampel, was sich sowohl auf die bevorstehende Bundestagswahl, als auch auf die im Frühjahr 2014 anstehende Kommunalwahl „nachhaltig“ auswirken dürfte.
Man wird sehen, wie am 16.04.2013 die Angelegenheit „Ratsbürgerentscheid vs. Bürgerbegehren/Bürgerentscheid“ ausgehen wird, denn eine Ablehnung des Ratsbürgerentscheides ist – wie schon gesagt – der Startschuss für ein Bürgerbegehren und für parteitaktische CDU-Spielchen, wie seinerzeit bei der Methangas-Anlage in Wanlo.
Möglicherweise besinnt sich aber die Ampel auch noch und zieht nach dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende“ ihr Ansinnen zurück und erspart dem Kämmerer weitere Probleme bei der Umsetzung des Haushaltsanierungsplanes (HSP).
Auf die aktuelle HSP-Unterdeckung von etwa 6,0 Mio. EURO für 2014 und die Folgejahre kämen zumindest für 2013/2014 weitere Ausgaben in Höhe von zwischen 350.000 und 400.000 EURO „oben drauf“.
Dass solche Mehrausgaben noch nicht Bestandteil des HSP sind, dürfte gerade auch den Ampel-Partnern bekannt sein.
Man darf gespannt sein, welche „Gegenfinanzierung“ sich die Ampel dazu erdenkt. So sie das überhaupt interessiert.
Eines ist sicher: Ein „Bescheid“ kommt auf jeden Fall, ein Ratsbürgerentscheid, ein Bürgerbescheid (mit vorangegangenem Bürgerbegehren) oder der Bescheid von Regierungspräsidentin Anne Lütkes, dass die Stadt als Stärkungspakt-Kommune gefälligst ihren HSP einzuhalten habe und sagen müsse, an welcher Stelle sie womit die Ausgaben für den (unnötigen) Bürgerentscheid zu kompensieren gedenkt.