Verwaltungsmitarbeiter fragt politische Gesinnung ab (Teil 3)
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wie in Teil 1 angekündigt hat die Redaktion OB Bude über diesen Vorgang informiert, da u.E. „dieser ‚Fall‘ einer Ãœberprüfung und Stellungnahme der Verwaltungsspitze bedarf, damit das der einzige dieser Art bleibt“.
Die Antwort von Herrn Bude erhielten wir mit Mail vom 01.07.2008:Â
Sehr geehrter Herr Wilms,
Sie baten um Stellungnahme zu dem Vorgang „verwaltungsmitarbeiter-fragt-politische-gesinnung-ab“. Dieser Bitte komme ich gerne nach.
Nach den Informationen meines Ordnungsamtes hatte Herr XXX sich an das Ordnungsamt gewandt und gebeten, einen Info-Stand am Giesenkirchener Wochenmarkt errichten zu dürfen. Zweck dieses Standes sollte die Diskussion politischer Themen mit dem Ziel, eine höhere Wahlbeteiligung für die Kommunalwahlen 2009 zu erreichen, sein.
Aufgrund einer Namensverwechselung hat ein Mitarbeiter meines Ordnungsamtes gefragt, ob dieser seine persönliche Meinung oder eventuell eine parteipolitische Meinung vertreten möchte. Dabei ging es nicht darum, in Erfahrung zu bringen, welche politische Gesinnung Herr XXX hat.
Hintergrund dieser Nachfrage war vielmehr, dass für den Fall einer parteipolitischen Werbemaßnahme außerhalb der Wahlkampfzeit die Fa. Stroer DSM als städtischer Vertragspartner zuständig gewesen wäre. Im anderen Fall hätte es sich bei der Aufstellung eines Info-Standes um eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis nach §18 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gehandelt.
Ich bedaure, dass es aufgrund der Namensverwechslung zu einer Nachfrage gekommen ist, die zu Irritationen geführt hat. Keineswegs jedoch existiert in der Verwaltung eine Anweisung, die „politische Gesinnung“ abzufragen; eine solche Anweisung wäre im Ãœbrigen auch rechtswidrig.
Mit freundlichem Gruß
Norbert Bude
1.
Redaktion BZMG schrieb am 4.07.2008 um 16:04 Uhr:
Die Antwort von Herrn Bude ist in sich schlüssig, wäre da nicht die wohl bewusst allgemein gehaltene Formulierung, dass eventuell eine parteipolitische Meinung gewählt worden.
Das klang beim Mitarbeiter des Ordnungsamtes ganz anders. Der nämlich hatte ganz konkret gefragt, ob XXX bereits eine Art Wahlkampf für die SPD betreiben wolle.
Das hatte mehr als ein „Gechmäckle“
Dieses „Geschmäckle“ hat der Verwaltungsmitarbeiter dadurch verstärkt, dass er die konkrete Frage des Bürgers einfach nicht beantworten wollte.
Wie uns XXX miteilt, ist die Angelegenheit für ihn zunächst erledigt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Verwaltungsmitarbeiter verhält, wenn XXX den genauen Termin nennt.
Nachbemerkung: Das es solche Anweisung nicht gibt, wird nicht angezweifelt, aber auch Verwaltungsmitarbeiter können „partei-politische“ Bürger sein. 😉