Überlasten unsere Politiker die Verwaltung? • Teil III: GroKo erteilt Auftrag zum Schulentwicklungsplan, obwohl 90% schon umgesetzt ist
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Immer wieder ist festzustellen, dass die Mönchengladbacher GroKo versucht, Anträge anderer politischer Gruppierungen nicht behandeln zu lassen, weil es sich ihrer Auffassung nach um Inhalte geht, die in der Verwaltung schon bearbeitet würden, es deshalb keines Antrages bedürfe und die Verwaltung mit unnötiger Arbeit belastet würde.
Wer glaubt, dass CDU und SPD sich dieser Methode zunehmend deshalb bediene, um zu ihnen unangenehme Themen keine Stellung beziehen zu müssen, könnte gar nicht so falsch liegen.
Nicht selten nämlich versuchen GroKo-Ausschussvorsitzende oder GroKo-Sprecher den Sprecher der Antragsteller zu veranlassen ihren Antrag zurückzuziehen. Das ist sowohl in den Gremien (Ausschüsse und Bezirksvertretungen) als auch im Rat zu beobachten.
Einzelne Gremien- und Fraktionsvorsitzende der GroKo schaffen sogar den Versuch, durch süffisante Bemerkungen, nach links und rechts schauend, effektheischend und auf Applaus hoffend den Sprecher der antragstellenden Gruppierung in öffentlicher Sitzung lächerlich zu machen.
Wenn es denn einen eigenen (GroKo-)Antrag gibt, der genau diese „Kriterien“ erfüllt, sieht es überwiegend anders aus. Dann ist alles nicht mehr so wichtig.
„Überwiegend“ deshalb, weil in einem Fall der Vorsitzende des Bauausschusses, Horst-Peter Vennen (SPD), erkannt hatte, dass ein GroKo-Antrag fast identisch war mit einer Verwaltungsvorlage zum selben Thema in derselben Sitzung (nur ein Satz war hinzugefügt worden) und er der GroKo empfahl, ihren Antrag zurückzuziehen.
In der Sitzung des Schulausschusses am 25.05.2016 lag der Sachverhalt ähnlich.
Hier wollte die GroKo unter dem Thema „Unsere weiterführenden Schulen nachhaltig entwickeln – Leitlinien einer Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II“ die Verwaltung beauftragen, bei der anstehenden Aufstellung des Schulentwicklungsplanes 2018/2019 für die Sekundarstufe I (bis 10. Klasse) dezidiert bestimmte Maßgaben vorzugeben.
GroKo-Antrag zum Schulentwicklungsplan für Sekundarstufen
Abgesehen davon, dass für die meisten Fachleute im Schulausschuss erkennbar war, dass es hierbei innerhalb der GroKo teilweise unterschiedliche, ideologische geprägte Sichtweisen gibt, war es ausgerechnet der Sprecher der Hauptschulen im Schul- und Bildungsausschuss, Ansgar Strerath, der der GroKo in einem ausführlichen Redebeitrag erklären musste, dass dieser Antrag, der die Hauptschulen stützen sollte, unnütz sei.
Am Ende seiner Ausführungen empfahl Strerath der GroKo, ihren Antrag „zu überdenken und zurückzuziehen“.
Dieser Empfehlung schickte er zusammenfassend u.a. diese Fakten voraus:
- 90 % der Forderungen des Antrags werden bereits von den Hauptschulen erfüllt, bringen sie aber keineswegs voran.
- Den Hauptschülern nützt ein solcher Fraktionsantrag nichts.
- Wo bleibt in Ihrem Antrag der Elternwille? Nimmt man den Elternwillen nur zu Hilfe, wenn man ihn braucht?
- Der Elternwille ist doch eigentlich klar. Warum wird er in diesem Antrag nicht berücksichtigt? Ich darf Sie als Mitglieder des Schulausschusses auffordern, sich dem Willen der Eltern nicht mehr zu verschließen.
Dass die GroKo ihren Antrag nicht zurückzog und damit der Verwaltung Aufgaben übertrug, die schon längst „zu 90%“ erfüllt sind (Strerath), zeigt wieder einmal, wie sehr CDU und SPD – fast dogmatisch – an erkennbar unnützen Vorstellungen festhalten.
Selbst wenn dadurch die Verwaltung zusätzlich belastet wird.
Oder gilt hier eine bestimmte „Farbenlehre“?